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Darf ich mir nach einem Vertragsbruch etwas Besseres kaufen?

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Wird ein Vertrag schuldhaft nicht erfüllt, müssen Sie so gestellt werden, wie Sie bei ordnungsgemäßer Erfüllung stünden. Ihr Nachteil kann konkret nach einem Ersatzkauf oder abstrakt berechnet werden. Ein Ersatzkauf zählt aber nur, wenn es sich um eine gleichartige Sache handelt; die Mehrkosten für etwas Hochwertigeres tragen Sie selbst.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 17.12.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der Schuldner muss - Verschulden vorausgesetzt - das positive Vertragsinteresse leisten. Im Hinblick auf die Beseitigung des Vertragsverhältnisses kommt die Schadensberechnung nur in Form des Differenzanspruches in Betracht. Dieser Differenzanspruch kann nun grundsätzlich konkret oder abstrakt berechnet werden. Der konkrete Schaden besteht entweder in dem Nachteil, den der Gläubiger dadurch erleidet, dass er die Leistung nicht erhält oder in dem Aufwand, den er gemacht hat, um sich eine Leistung gleicher Art anderweitig zu beschaffen. Gegenstand des Deckungskaufes darf also immer nur eine gleichartige Sache sein. Die Kosten der Anschaffung einer qualitativ höherwertigen Sache können nicht auf den vertragsbrüchigen Schuldner überwälzt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018463 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Abzug neu für alt beim Schadenersatz

Sie sollen durch den Ersatz weder schlechter noch besser dastehen als vor dem Schaden. Muss eine zerstörte Sache neu angeschafft werden, haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird. Wird dabei nebenbei ein besserer Zustand erreicht, der Ihnen einen in Geld messbaren Vorteil bringt, müssen Sie dieses Mehr abgelten.

günstig für Schädiger Ungewöhnliche Folgen einer Vertragsverletzung

Nein. Auch Ansprüche wegen einer Vertragsverletzung setzen voraus, dass der Schaden nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten war. Ein völlig atypischer Erfolg begründet keine Haftung.

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