Werden mir Vorteile aus dem Schadensfall abgezogen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorteilsanrechnung im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs eines Anlegers aufgrund einer behaupteten rechtswidrigen Anlageberatung.OGH 8 Ob 1/26v, 20.02.2026
- Eine solche Situation liegt im Fall eines auf § 921 ABGB gestützten Schadenersatzanspruchs jedenfalls hinsichtlich jener Leistungen vor, die ausschließlich bei Umsetzung des Vertragsverhältnisses angefallen wären. Der Geschädigte muss sich daher neben dem Kaufpreis auch den Wert der Leistungen, die er sich durch den Rücktritt erspart, anrechnen lassen.OGH 10 Ob 22/24v, 17.12.2024
- Grundsätzlich setzt der Vorteilsausgleich zwar eine subjektiv-konkrete Schadensberechnung voraus, weil es bei objektiv-abstrakter Berechnung unerheblich ist, ob der Geschädigte die Sache nach Eintritt des Schadens veräußert und welchen Erlös er dadurch erzielt hat. Im Fall der objektiv-abstrakten Schadensberechnung ist ein Vorteil jedoch anrechenbar, wenn Schaden und Vorteil im selben Tatsachenkomplex wurzeln, das schädigende Ereignis nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge auch einen Vorteil im Vermögen des Geschädigten verursacht hat und dieser an der beschädigten Sache (am beeinträchtigten Rechtsgut) selbst entstanden ist.OGH 10 Ob 22/24v, 17.12.2024
- Hier: Beklagte Immobilienmaklerin leitete Kaufangebot des Klägers nicht weiter. Kläger behauptet Schaden in Höhe der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem (darunter liegenden) angebotenen Kaufpreis ohne Einrechnung der Nebenkosten.OGH 10 Ob 22/24v, 17.12.2024
- Zu einer Anrechnung des dem Käufer zugekommenen Nutzen hat es nach diesen Grundsätzen sowohl bei auf §§ 874, 1295 Abs 2 ABGB, als auch bei auf (Schutzgesetz-)Verletzung des Art 5 Abs 2 VO 715/2007/EG gestützten Schadenersatzansprüchen Zug um Zug gegen Rückgabe des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs zu kommen.OGH 6 Ob 179/24b, 06.11.2024
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Vorteilsanrechnung der Nutzung eines Fahrzeugs, Berechnung linear nach gefahrenen Kilometern.OGH 6 Ob 179/24b, 06.11.2024
- Vorteile des Geschädigten, die ohne die erfolgte Beschädigung nicht entstanden wären, sind grundsätzlich zugunsten des Schädigers anzurechnen.OGH 1 Ob 34/24t, 27.05.2024
- Hier: Selbst wenn dem Kläger die Behandlungskosten zu Unrecht als Selbstzahler vorgeschrieben worden sein sollten, änderte dies nichts daran, dass er tatsächlich Aufwendungen in dieser Höhe zur Abwehr gesundheitlicher Schädigung zu tragen hatte und insoweit ein Schadenseintritt jedenfalls zu bejahen ist.OGH 2 Ob 125/23f, 25.07.2023
- Auch der EuGH hat schon zu C-343/19, VKI gegen Volkswagen AG, darauf hingewiesen, dass sich der Schaden aus der Differenz zwischen dem Preis, den der Erwerber für ein solches Fahrzeug gezahlt hat, und dessen tatsächlichem Wert aufgrund des Einbaus eines manipulierten Emissionskontrollsystems ergeben kann.OGH 8 Ob 22/22a, 27.06.2023
- Hier: Die Berechtigung des geltend gemachten Schadenersatzanspruchs lässt sich mangels Feststellungen zu den von der Klägerin behaupteten Manipulationen am Emissionskontrollsystem des Fahrzeugs noch nicht beurteilen.OGH 8 Ob 22/22a, 27.06.2023
- Hier: Der in der Nutzung des Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung des Art 5 Abs 2 VO 715/2007/EG ausgestattet ist, liegende Vorteil ist nach bereicherungsrechtlichen Grundätzen zu ermitteln. Es ist daher eine zeitanteilige lineare Wertminderung im Rahmen des Vorteilsausgleichs anzurechnen, wodurch die Ersatzpflicht unmittelbar vermindert wird.OGH 10 Ob 2/23a, 25.04.2023
- Hier: Allfällige Ersparnis eines geschädigten Mieters durch den Wegfall seiner Mietzinszahlungspflicht.OGH 10 Ob 27/20y, 26.02.2021
- Hier: Anlegerverfahren.OGH 1 Ob 159/19t, 01.04.2020
- Es wäre sachfremd, auf die Berechnung eines Vermögensschadens die Grundsätze der pauschalen Berechnung von Schmerzengeld anzuwenden, welches ganz anderen Zwecken dient.OGH 5 Ob 217/08k, 04.11.2008
- Hier: Berücksichtigung von ersparten Aufwendungen für Fahrt pro Arbeitstag mit dem eigenen PKW.OGH 2 Ob 226/07k, 14.08.2008
- Der weite Schadensbegriff des ABGB umfasst auch das Anwachsen von Passiva.OGH 5 Ob 38/05g, 15.03.2005
- Da sämtliche Auswirkungen auf das Vermögen des Geschädigten berücksichtigt werden müssen, ist die Schadensfeststellung nicht im Zeitpunkt der Schädigung abzuschließen, vielmehr müssen spätere Auswirkungen, vor allem der entgangene Gewinn in die Betrachtung einbezogen werden.OGH 1 Ob 620/94, 29.05.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022834 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 38.
- OGH 7 Ob 170/25p, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 1/26v, 20.02.2026, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 10/25i, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 178/24y, 18.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 22/24v, 17.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 179/24b, 06.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 163/23h, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 34/24t, 27.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 14/24h, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 125/23f, 25.07.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1323
- ABGB § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Vorteile werden nur dann angerechnet, wenn sie sachlich und zeitlich zu genau dem Schaden passen, den Sie ersetzt verlangen. Ein Einkommen, das Sie vielleicht künftig nach einer Umschulung höher erzielen, passt weder zeitlich zum früheren Verdienstentgang noch sachlich zu den Kosten der Umschulung.
Der entgangene Gewinn bemisst sich danach, was Sie nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten gehabt hätten. Für die Prüfung des Ursachenzusammenhangs wird nur der schädigende Umstand weggedacht. Er darf nicht durch einen anderen gedachten Umstand ersetzt werden, etwa durch eine andere, sachlich gerechtfertigte Verteilung.