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Kann ich im Prozess von Rückgabe auf Preisnachlass umsteigen?

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Nur mit einer Änderung Ihrer Klage. Wenn Sie auf Rückgängigmachung des Kaufs klagen, kann Ihnen das Gericht nicht einfach einen Preisnachlass zusprechen; das ist kein geringeres, sondern ein anderes Begehren. Der Wechsel von einem Behelf zum anderen ist eine Klagsänderung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 23.02.2017 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Es kann nicht, wenn auf Wandlung geklagt wird, Preisminderung zugesprochen werden, ein Übergang von Wandlung zu Minderung oder umgekehrt wäre Klagsänderung. Das Begehren nach Preisminderung stellt gegenüber einem Begehren auf Wandlung nicht ein geringeres, sondern ein anderes Begehren dar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018692 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Wechsel des Gewährleistungsanspruchs im Prozess

Sie können während des Verfahrens von einem Gewährleistungsanspruch auf einen anderen wechseln, etwa statt einer Preisminderung die Aufhebung des Vertrags verlangen. Das ist auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist möglich, gilt aber als Änderung der Klage. Auch wenn Sie einen anderen Mangel geltend machen, ändern Sie damit den Grund Ihrer Klage.

günstig für Käufer Verzicht und misslungene Verbesserung

Auch wenn Sie teilweise darauf verzichtet haben, den Kauf rückgängig zu machen oder den Preis zu mindern, sind Sie nicht endgültig gebunden. Misslingt die Verbesserung oder lehnt der Verkäufer sie ab, können Sie statt der Verbesserung die Rückabwicklung verlangen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Preisminderung bei unbehebbarem Mangel
Vertragsrecht · Wandlung als Einwand gegen die Kaufpreisklage
Vertragsrecht · Umstieg auf Preisminderung oder Rückabwicklung