Kann ich die Auflösung meines Dauervertrags bis zum Höchstgericht bringen?
betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Kreditnehmer
Welche Gründe die Fortsetzung eines Dauervertrags unzumutbar machen, entscheidet sich fast immer nach dem einzelnen Fall. Das Höchstgericht greift diese Frage nur auf, wenn die Vorinstanzen das Gewicht der Gründe auffallend falsch beurteilt haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Welche schwerwiegenden Gründe im Einzelfall die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Dauerschuldverhältnisses bewirken und zu dessen Auflösung berechtigen, ist in aller Regel eine Frage der Abwägung im Anlassfall, der zur Wahrung der Rechtseinheit und Rechtsentwicklung keine erhebliche Bedeutung zukommt und die zur Wahrung der Rechtssicherheit im Rahmen einer Grundsatzrevision nur dann aufgegriffen werden könnte, wenn eine auffallende Fehlbeurteilung des Gewichtes der Auflösungsgründe erkennbar wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertragskündigung aus wichtigem Grund, weil die Klägerin ihre Verpflichtung zur Beistellung und Aufrechterhaltung der vereinbarten Sicherheit (einverleibungsfähige Höchstbetragshypothek) nicht mehr erfüllen konnte.OGH 9 Ob 73/25p, 18.03.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042834 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 26.
- OGH 9 Ob 73/25p, 18.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 184/25b, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 176/22v, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 239/21k, 25.01.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 60/21s, 15.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 98/21z, 22.06.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 87/20k, 07.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 121/19h, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 89/16w, 22.02.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 62/16b, 11.07.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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