Welche Gründe rechtfertigen die sofortige Beendigung eines Dauervertrags?
betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Unternehmer, Konsument
Ein auf Dauer angelegter Vertrag kann durch einseitige Erklärung enden, wenn ein wichtiger Grund die Fortsetzung unzumutbar macht. In Betracht kommen vor allem Vertragsverletzungen, der Verlust des Vertrauens oder schwere Änderungen der Verhältnisse. Beweisen muss diese Gründe, wer die Auflösung erklärt; Umstände, mit denen von Anfang an zu rechnen war, genügen nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 06.07.2026 (132 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Dauerschuldverhältnisse (hier: Abbauverträge) können durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mitgliedsprogramm eines Versandunternehmens.OGH 9 Ob 48/25m, 17.07.2025
- Hier: Kreditkartenvertrag.OGH 5 Ob 117/21y, 24.03.2022
- Hier: Vorzeitige Auflösung des Behandlungsvertrages durch den Patienten wegen berechtigten Verlusts des Vertrauens in die Person des Vertragspartners unabhängig von der rechtlichen Einordnung des Behandlungsvertrages als Ziel- oder Dauerschuldverhältnis.OGH 8 Ob 50/20s, 28.09.2020
- Unleidliches Verhalten des beklagten Mieters nach § 1118 ABGB muss der klagende Vermieter behaupten und beweisen.OGH 4 Ob 124/20v, 11.08.2020
- Hier: Optionsvertrag.OGH 5 Ob 121/19h, 31.07.2019
Alle 69 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Vertragshändlervertrag.OGH 8 Ob 11/18b, 25.06.2018
- Wichtige Gründe, die die vorzeitige außerordentliche Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses rechtfertigen könnten, müssen bei sonstigem Verlust unverzüglich geltend gemacht werden.OGH 8 Ob 97/16x, 28.03.2017
- Dies gilt auch bei vereinbarter Unkündbarkeit und bei befristeten Verträgen.OGH 8 Ob 4/17x, 27.01.2017
- Betrifft Versicherungsvertrag.OGH 7 Ob 208/15m, 06.07.2016
- Das im Kern unverzichtbare Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen gilt grundsätzlich auch für „obligationsähnliche“ Genussrechtsverhältnisse. Es besteht jedoch nicht, wenn der geltend gemachte Grund ausschließlich in die Risikosphäre des Gläubigers fällt. Verwirklicht sich ausschließlich das vom Gläubiger zu tragende Kapitalmarktrisiko, kommt weder eine außerordentliche Kündigung noch eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.OGH 5 Ob 4/14w, 26.09.2014
- Bei vereinbarter Unkündbarkeit ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen.OGH 5 Ob 4/14w, 26.09.2014
- Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen, die zu einem wirtschaftlichen Misserfolg und zur Insolvenzgefahr beim Monopolisten führen, kommt es für die Frage, ob dies kostenmäßig auf die Kunden im Weg der Änderungskündigung überwälzt werden kann, darauf an, ob im Vorhinein, also im Zeitpunkt der Entscheidung, die Fehlerhaftigkeit der unternehmerischen Entscheidung erkennbar war.OGH 6 Ob 182/13b, 28.11.2013
- Hier: Nur prekaristische Nutzung eines Güterweges gestattet.OGH 2 Ob 173/12y, 29.05.2013
- Einseitige empfangsbedürftige Erklärung, die formfrei ist und mit dem Zeitpunkt des Zugangs an den Erklärungsempfänger wirksam wird.OGH 2 Ob 173/12y, 29.05.2013
- Hier: Baurecht.OGH 5 Ob 122/12w, 17.12.2012
- Hier: Qualifizierter Entgeltrückstand.OGH 1 Ob 166/12m, 11.10.2012
- Selbst konkludente Auflösungserklärungen wurden als zulässig erachtet (vgl 6 Ob 586/86; 5 Ob 557/949).OGH 2 Ob 92/11k, 30.08.2012
- Hier: Bestandvertrag in einem Einkaufszentrum.OGH 4 Ob 48/11d, 12.04.2011
- Hier: Wasserversorgungsverträge.OGH 1 Ob 143/10a, 14.09.2010
- Hier: Namensrechtlicher Gestattungsvertrag.OGH 17 Ob 2/10h, 21.06.2010
- Dass der Wegfall der Vertrauensbasis dazu berechtigt, ein Dauerschuldverhältnis aufzulösen, setzt voraus, dass ein Bezug zum konkreten Dauerschuldverhältnis besteht.OGH 5 Ob 220/09b, 15.12.2009
- Hier: Unwirksamkeit einer Klausel, die den Leasinggeber bei Verletzung einer „wesentlichen" Bestimmung des Vertrags zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigt (Klausel 18).OGH 4 Ob 59/09v, 08.09.2009
- Hier: Zur Frage der Möglichkeit einer fristlosen Kündigung (sofortigen Beendigung aus besonders wichtigen Gründen) bei Heimverträgen trotz der Regelung des § 27i KSchG.OGH 8 Ob 119/08w, 02.04.2009
- Als wichtige Gründe kommen insbesondere Vertragsverletzungen, der Verlust des Vertrauens in die Person des Schuldners oder schwerwiegende Änderungen der Verhältnisse in Betracht, welche die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar machen (RIS-Justiz RS0027780; RdW 1999, 589).OGH 1 Ob 113/08m, 11.08.2008
- Hier: Vertrag über Büroräumlichkeiten und Büroorganisations- sowie Personaldienstleistungen.OGH 6 Ob 169/06f, 21.12.2006
- Dies gilt insbesondere auch für atypische und gemischte Dauerschuldverhältnisse.OGH 6 Ob 169/06f, 21.12.2006
- Hier: Befristeter Bezugsvertrag (Stromlieferungsvertrag)OGH 8 Ob 86/06i, 30.11.2006
- Dauerschuldverhältnisse können aus wichtigen Gründen jederzeit durch außergerichtliche Erklärung vorzeitig aufgelöst werden, wobei die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile entscheidend ist.OGH 8 Ob 86/06i, 30.11.2006
- Die Streichung des Klägers aus der Liste der sicherheitstechnischen Zentren berechtigt zur außerordentlichen Kündigung, da eine Streichung aus der Liste dem Arbeitgeber indiziert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines sicherheitstechnischen Zentrums nicht (mehr) erfüllt sind.OGH 6 Ob 283/05v, 30.11.2006
- Die Frage der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragspartner kann nur nach einer umfassenden Sicht aller dafür und dagegen sprechenden Gegebenheiten des Einzelfalls beantwortet werden.OGH 6 Ob 283/05v, 30.11.2006
- Hier: Bestandverhältnis.OGH 6 Ob 106/06s, 24.05.2006
- Hier: Flüssiggasvertrag.OGH 9 Ob 15/05d, 04.05.2006
- Hier: § 1117 ABGB.OGH 5 Ob 257/05p, 20.12.2005
- Hier: Vorzeitiger Vertragsrücktritt durch Kreditinstitut.OGH 4 Ob 179/02f, 19.11.2002
- Die wichtigen Gründe in der Person des Bestandnehmers müssen die Interessen des Bestandgebers soweit nachteilig berühren, dass sie bei objektiver Betrachtungsweise einen verständigen Bestandgeber zur Vertragsauflösung veranlassen würden und diese als gerechte, dem Sachverhalt adäquate Maßnahme erscheinen lassen.OGH 3 Ob 151/02f, 23.10.2002
- Die fehlende Vorwerfbarkeit des Verhaltens schließt die Annahme der Unzumutbarkeit nicht grundsätzlich aus.OGH 9 Ob 233/01g, 13.03.2002
- Hier: Vertragliche Ausgestaltung einer Jagderlaubnis. (T34a)<br/>Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen T-Nummer "T34" auf (T34a) - Oktober 2013 (T34b)<br/>Beisatz: Außer das Dauerschuldverhältnis wurde bis auf Widerruf abgeschlossen.OGH 1 Ob 294/01v, 26.02.2002
- Hier: Verstoß des Versicherers gegen die vereinbarte Bestklausel.OGH 7 Ob 69/01z, 27.04.2001
- Wirkt die beklagte Partei entgegen ihrer Verpflichtung an der Herbeiführung des Bedingungseintritts nicht mit, so kann dadurch das Vertrauen des Klägers in die korrekte geschäftliche Gebarung der beklagten Partei derart erschüttert werden, dass er berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten (beziehungsweise ihn aufzulösen).OGH 1 Ob 283/00z, 19.12.2000
- Kommt eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen mit der Behauptung, es träfe sie eine solche wesentliche Verpflichtung nicht, nicht nach, so ist dies gewiss ein Umstand, der es der anderen Partei nicht mehr als zumutbar erscheinen lässt, das Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten, ging doch damit das Vertrauen in die geschäftliche Korrektheit des Anderen verloren.OGH 1 Ob 283/00z, 19.12.2000
- Nicht voll abschätzbare Auswirkungen des am freien Markt üblichen Konkurrenzkampfes und die enttäuschte Erwartung einer erfreulichen Geschäftsentwicklung können eine vorzeitige Vertragsauflösung nicht rechtfertigen. Die Beteiligung am Geschäftsleben bei freier Marktwirtschaft schließt ein spekulatives Element mit ein, dessen Folgen nicht auf den Vertragspartner überwälzt werden können.OGH 6 Ob 59/00w, 23.11.2000
- Gründe, mit denen schon beim Eingehen des Dauerschuldverhältnisses gerechnet werden musste, oder Veränderungen, die von den Vertragspartnern offensichtlich in Kauf genommen wurden, rechtfertigen die vorzeitige Auflösung nicht.OGH 6 Ob 59/00w, 23.11.2000
- Hier: Dienstverhältnis.OGH 8 ObA 26/00g, 28.09.2000
- Es muss sich dabei immer um Gründe handeln, die nicht schon im Zeitpunkt der Begründung des Dauerschuldverhältnisses bekannt waren.OGH 8 ObA 26/00g, 28.09.2000
- Hier: Vertragshändler.OGH 8 Ob 295/99m, 25.05.2000
- Hier: Entzug der Benützungsbewilligung für Privatflugplatz wegen krassen Fehlverhalten.OGH 7 Ob 383/98v, 01.09.1999
- Die Frage, ob die festgestellten mehrfachen Verstöße des Klägers gegen die Betriebsordnung der beklagten Partei einen hinreichenden Grund zur außerordentlichen Kündigung des Dauerschuldverhältnisses bildeten, hängt von den besonderen Umständen dieses Einzelfalles ab.OGH 7 Ob 383/98v, 01.09.1999
- Auf ein Verschulden kommt es nicht an.OGH 1 Ob 340/98a, 23.03.1999
- Wichtige Gründe für eine solche Vertragsaufhebung hat derjenige zu behaupten und zu beweisen, der die Auflösung erklärt.OGH 1 Ob 176/98h, 25.08.1998
- Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass auf Dauer angelegte Rechtsverhältnisse in besonderem Maß dem Einfluss von Veränderungen der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Verhältnisse unterliegen, weil auch sorgfältigste Parteien nicht für alle zukünftigen Wechselfälle vertragliche Vorsorgen treffen können.OGH 1 Ob 176/98h, 25.08.1998
- Auch dem Mieter steht grundsätzlich das Recht auf eine außerordentliche Kündigung dann zu, wenn er gewichtige Umstände dartun kann, die es für ihn unzumutbar erscheinen lassen, weiterhin am Mietvertrag festhalten zu müssen.OGH 1 Ob 210/97g, 14.10.1997
- Obligatorisches Wohnrecht allgemein und damit auch im familiären Bereich.OGH 1 Ob 2392/96p, 16.12.1996
- Je besser bei Vertragsabschluss der für die Auflösung geltend gemachte Umstand vorhersehbar war und je vollständiger er allein in der Sphäre des auflösungswilligen Partners gelegen ist, umso größere Anforderungen sind an die Gewichtigkeit des Auflösungsgrundes zu stellen (so schon JBl 1992, 517).OGH 6 Ob 661/95, 23.05.1996
- Das bloße Ersuchen um Vertragsänderung macht eine weitere Zusammenarbeit nicht unzumutbar.OGH 4 Ob 1108/95, 18.12.1995
- Hat bei einem Bierbezugsvertrag die Brauerei auf das Kündigungsrecht aus dem Grund der jährlichen Minderabnahme ohne Untergrenze verzichtet, so kann sie sich auch nicht darauf berufen, dass ein Kündigungsgrund deshalb vorliege, weil das besondere Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien gestört sei und sie daher auch ohne entsprechende Vereinbarung der vorzeitigen Auflösungsmöglichkeit des Dauerschuldverhältnisses zur Auflösung berechtigt sei.OGH 7 Ob 533/95, 28.06.1995
- An eben dieser Unzumutbarkeit ist zu zweifeln, wenn das Vertragsverhältnis in Kenntnis des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertragspartners fortgesetzt wird.OGH 5 Ob 557/94, 08.11.1994
- Hier: Dienstbarkeit eines Wohnungsrechtes - unleidliches Verhalten der Dienstbarkeitsberechtigten. Die wegen Geisteskrankheit fehlende Vorwerfbarkeit der Verhaltensweisen allein schließt eine auf unerträgliches und deshalb unzumutbares Verhalten gegründete Aufkündigung grundsätzlich nicht aus.OGH 8 Ob 569/92, 30.09.1993
- Hier: Benützungsvereinbarung zwischen MiteigentümernOGH 1 Ob 556/93, 25.08.1993
- Die vorzeitige Auflösung solcher Schuldverhältnisse muss deshalb bejaht werden, weil auf Dauer angelegte Rechtsverhältnisse für eine Veränderung der für den Vertrag maßgebenden Verhältnisse in besonderem Maß empfindlich sind und es auch den sorgfältigsten Parteien nicht möglich ist, für alle derartigen Fälle in Zukunft vertraglich vorzusorgen.OGH 4 Ob 532/91, 09.07.1991
- Auch im Rahmen der Überprüfung der rechtlichen Beurteilung nach allen Richtungen ist das Rechtsmittelgericht an den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt gebunden und hat sich auf den aus dem Parteivorbringen sich ergebenden Streitgegenstand.OGH 7 Ob 618/89, 06.07.1989
- Dabei ist eine umfassende Abwägung des Bestandsinteresses der einen Seite und des Auflösungsinteresses der anderen Seite vorzunehmen.OGH 8 Ob 648/88, 22.12.1988
- Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass die Einhaltung des Vertrages durch außerhalb der Verantwortung des Schuldners liegende Umstände erheblich gefährdet wurde und ihm deshalb nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann.OGH 6 Ob 694/83, 13.10.1983
- Wenn die einem Dauerschuldverhältnis immer zugrundeliegende Vertrauensbasis weggefallen ist.OGH 3 Ob 552/83, 15.06.1983
- Es geht jedoch nicht an, eine einzelne Teilverpflichtung, die allein vom Klagebegehren erfasst ist, aus dem wesentlichen Zusammenhang der in dem vorliegenden einheitlichen Rechtsverhältnis vereinbarten Leistungen und Gegenleistungen herauszubrechen und diese unter Aufrechterhaltung des übrigen Vertragsinhaltes für sich allein für erloschen zu erklären.OGH 8 Ob 505/81, 03.12.1981
- TankstellenvertragOGH 7 Ob 542/81, 05.03.1981
- MüllabfuhrvertragOGH 4 Ob 543/79, 25.03.1980
- Gemischter Bestandvertrag mit Elementen eines Wohnrechtes und Ausgedinges.OGH 7 Ob 622/79, 05.07.1979
- BezugsvertragOGH 5 Ob 109/72, 20.06.1972
- Musikautomaten - AufstellungsvertragOGH 5 Ob 72/72, 11.04.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027780 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 132.
- OGH 17 Ob 3/26d, 06.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 184/25b, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 17/25w, 12.08.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 48/25m, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 29/24h, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 68/24a, 23.10.2024, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 1/23b, 15.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 176/22v, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 117/21y, 24.03.2022, Fall aus Wien
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