Zum Inhalt springen

Ist die Übergabe eine Schenkung, wenn ich dafür gepflegt habe?

günstig für Beschenkter betrifft Geschenkgeber, Beschenkte, Erben, Pflichtteilsberechtigte
Ja, das kann trotzdem eine Schenkung sein. Unentgeltlich heißt, dass die Sache ohne Gegenleistung und nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung überlassen wird; entscheidend ist der übereinstimmende Wille der Beteiligten. Dass weitere Pflege bis zum absehbaren Ableben bloß erwartet wird, macht die Übergabe noch nicht entgeltlich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Unentgeltlichkeit im Sinne des § 938 ABGB bedeutet, dass der Schenker dem Beschenkten die Sache ohne Gegenleistung und auch nicht als Erfüllung einer Verbindlichkeit überlässt; dabei entscheidet über die Frage der Unentgeltlichkeit grundsätzlich der übereinstimmende Parteiwille.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018843 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit eines Geschäfts
Vertragsrecht · Schenkungsabsicht
Vertragsrecht · Abgrenzung entgeltlich und unentgeltlich
Erbrecht · Entgeltlichkeit einer Liegenschaftsübergabe
Vertragsrecht · Einigkeit über die Unentgeltlichkeit