Ist die Übergabe des Hauses gegen Wohnrecht eine Schenkung?
günstig für Übernehmer betrifft Übergeber, Übernehmer, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Angehörige
Ob eine Liegenschaftsübergabe entgeltlich oder unentgeltlich ist, richtet sich nach den Werten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Belastungen, die der Übernehmer übernehmen musste, mindern den Wert des Grundstücks. Als Gegenleistung zählt aber nur, was aus dem Vermögen des Übernehmers kommt, nicht das, was sich der Übergeber aus seinem bisherigen Eigentum vorbehält; Leistungen an dritte Personen zählen dagegen als Entgelt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
In welchem Ausmaß eine Liegenschaftsübergabe als entgeltlich oder als unentgeltlich zu werten ist, muss nach den Umständen, insbesondere nach den Wertverhältnissen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beurteilt werden. Bei der Bewertung der Übergabsliegenschaft sind alle Belastungen als wertmindernd zu berücksichtigen, die der Übernehmer zu übernehmen hatte (einschließlich der zugunsten der Übergeberin bestellten persönlichen Dienstbarkeiten). Als Gegenleistung ist aber nur eine aus dem Vermögen des Übernehmers (allenfalls auch aus dem Vermögen eines Dritten für ihn) erbrachte Leistung zu veranschlagen, nicht etwa auch der Vorbehalt von Nutzungen und sonstigen Befugnissen eines Eigentümers, die dem Übergeber kraft seines Eigentums zustanden und die er sich zum Teil über den Übergabszeitpunkt hinaus, unter Umständen bis zu seinem Ableben für sich vorbehält. Leistungen, zu denen sich der Übernehmer dritten Personen gegenüber verpflichten muss, haben im Verhältnis zum Übergeber Entgeltcharakter.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gemischte Schenkung verneint, weil der Wert des eingeräumten Wohnrechts und der geleisteten Einmalzahlung und monatlichen Leibrente den Wert des übergebenen Reihenhauses überstieg.OGH 2 Ob 204/25a, 18.12.2025
- Hier: Die Mutter des Beklagten erbrachte gegenüber der Verstorbenen Ausgedingeleistungen. Diese stellten eine Gegenleistung für die Übertragung der Liegenschaft an den Beklagten dar, die dem Beklagten und dessen Mutter - im Zweifel - je zur Hälfte zuzurechnen ist.OGH 2 Ob 28/25v, 29.07.2025
- Die Einräumung der weiteren Nutzung eines Superädifikats im Wege einer Räumungsfrist ist nicht mit einem Nutzungsvorbehalt eines Liegenschaftsübergebers vergleichbar, der sein Eigentum ohne Übergabe uneingeschränkt nutzen hätte können.OGH 8 Ob 141/22a, 23.02.2023
- Hier: Anfechtungsklage wegen Veräußerung einer Liegenschaft des Schuldners ua gegen Einräumung eines Wohnrechts.OGH 17 Ob 5/22t, 12.07.2022
- Hier: nacheheliches Aufteilungsverfahren; Nichteinbeziehung des Wertes der geschenkten Sache.OGH 1 Ob 97/19z, 25.06.2019
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Die dargestellten Grundsätze sind nur auf die Frage, ob überhaupt eine (gemischte) Schenkung vorliegt, anzuwenden, nicht jedoch wie im Falle der Bejahung der ersten Frage bei der darauffolgenden Berechnung des Schenkungspflichtteils vorzugehen ist.OGH 2 Ob 96/16f, 23.02.2017
- Ein Wohnungsgebrauchsrecht oder Leibrentenzahlungen sind nicht als Gegenleistung, sondern nach versicherungsmathematischen Grundsätzen als Wertminderung der übergebenen Sache zu veranschlagen.OGH 8 Ob 55/13s, 28.10.2013
- Ein der Erblasserin bei der Übergabe vorbehaltenes lebenslanges Fruchtgenussrecht ist als Minderung der Zuwendung für die Frage des Vorliegens einer (gegebenenfalls gemischten) Schenkung zu berücksichtigen.OGH 6 Ob 232/09z, 14.01.2010
- Hier: Bäuerlicher Übergabsvertrag.OGH 6 Ob 154/06z, 14.09.2006
- Wohnrechte sind nicht als Gegenleistung, sondern als Wertminderung der übergebenen Sache nach versicherungsmathematischen Grundsätzen der statistischen Lebenserwartung zu bewerten und zu berücksichtigen.OGH 7 Ob 162/05g, 31.08.2005
- Ganz allgemein gilt für die gemischte Schenkung, dass es auf den Parteiwillen ankommt, ob ein Teil der Leistung als geschenkt angesehen werden kann. Eine gemischte Schenkung kann keinesfalls schon deshalb angenommen werden, weil die Leistung der einen Seite objektiv wertvoller ist als die der anderen, wenn das Entgelt für eine Leistung bewusst niedrig, unter ihrem objektiven Wert angesetzt wurde und sich ein Vertragspartner mit einer unter dem Wert seiner Leistung liegenden Gegenleistung begnügte oder sich die Partner des objektiven Missverhältnisses der ausgetauschten Werte bewusst waren.OGH 6 Ob 128/05z, 14.07.2005
- Das vom Übergeber vorbehaltene jährliche und unentgeltliche Abschussrecht einer Gämse und eines Rehs ist nicht als Gegenleistung des Übernehmers zu qualifizieren.OGH 6 Ob 292/03i, 29.01.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012978 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 35.
- OGH 2 Ob 28/25v, 29.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 14/24t, 09.07.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 156/21h, 31.03.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 156/17b, 23.10.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 155/16d, 29.09.2016, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 157/16y, 29.09.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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