Welche Frist gilt für gelieferte Teile, die erst eingebaut werden?
günstig für Lieferant betrifft Käufer, Lieferant, Bauherr, Unternehmer, Handwerker
Für die Lieferung beweglicher Sachen gilt die kürzere Gewährleistungsfrist auch dann, wenn diese Teile dazu bestimmt sind, später Bestandteil eines Gebäudes zu werden. Entscheidend ist, dass der Einbau nicht mehr Aufgabe des Lieferanten ist. Maßgebend ist der Zustand im Zeitpunkt der Ablieferung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.09.2020 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die sechsmonatige Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gilt für die Lieferung beweglicher Sachen auch dann, wenn diese dazu bestimmt sind, durch nicht mehr dem Lieferanten obliegende Tätigkeiten Bestandteile einer unbeweglichen Sache zu werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kommt bei der Beurteilung, ob eine bewegliche oder unbewegliche Sache vorliegt, auf den Zeitpunkt der Ablieferung an.OGH 6 Ob 690/84, 22.11.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018847 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 1 Ob 139/20b, 23.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 933 · Gewährleistungsfrist; Verjährung
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
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