Steht jeder Vertrag unter dem Vorbehalt gleichbleibender Umstände?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Mieter, Unternehmer
Nein. Es gibt keinen Grundsatz, wonach jeder Vertrag stillschweigend nur für gleichbleibende Verhältnisse gilt. Soll eine Änderung der Umstände beachtlich sein, muss sich das entweder aus dem Gesetz ergeben oder auf einen übereinstimmend erklärten Willen der Parteien zurückführen lassen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ein Rechtssatz, dass jeder Vertrag unter der clausula rebus sic stantibus abgeschlossen gilt, besteht nicht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließende Vertragslücke kann sich aber auch aus erst nach Vertragsabschluss eintretenden – nach dem Parteiwillen beachtlichen – Entwicklungen ergeben, wobei eine Änderung solcher bei Vertragsabschluss maßgeblicher Umstände auch aus einer nachträglichen Änderung der Rechtslage resultieren kann.OGH 1 Ob 103/24i, 19.11.2024
- Soweit vertraglich eingegangene Bindungen nicht kraft Gesetzes von einer Änderung der Umstände, unter denen sie eingegangen wurden, berührt werden, muss die Beachtlichkeit solcher Änderungen auf einen übereinstimmend zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen zurückgeführt werden.OGH 6 Ob 650/86, 23.10.1986
- Hier zu Dauerschuldverhältnis.OGH 8 Ob 181/70, 15.09.1970
- So auch schon MietSlg 5613, 6946.OGH 1 Ob 24/70, 12.02.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018849 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 1 Ob 103/24i, 19.11.2024
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Verzicht auf den Vorbehalt geänderter Umstände
Vertragsrecht · Geänderte Verhältnisse bei Vorvertrag und Option
Familienrecht · Stillschweigende Anpassung im Unterhaltsvertrag
Familienrecht · Geänderte Umstände beim Unterhaltsvergleich
Familienrecht · Geänderte Verhältnisse beim Unterhaltsvergleich