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Steht jeder Vertrag unter dem Vorbehalt gleichbleibender Umstände?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Mieter, Unternehmer
Nein. Es gibt keinen Grundsatz, wonach jeder Vertrag stillschweigend nur für gleichbleibende Verhältnisse gilt. Soll eine Änderung der Umstände beachtlich sein, muss sich das entweder aus dem Gesetz ergeben oder auf einen übereinstimmend erklärten Willen der Parteien zurückführen lassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Ein Rechtssatz, dass jeder Vertrag unter der clausula rebus sic stantibus abgeschlossen gilt, besteht nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018849 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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