Zum Inhalt springen

Gilt eine alte Kaufoption auch bei völlig geänderten Verhältnissen?

betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragsparteien
Haben sich die Verhältnisse seit der Vereinbarung grundlegend und unvorhersehbar geändert, kann sich der Verpflichtete davon lösen. Das gilt nicht nur für einen Vorvertrag, sondern in gleicher Weise auch für eine Option.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1949)

Für einen Optionsvertrag gilt ebenso wie für einen Vorvertrag die clausula rebus sic stantibus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019195 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Vorvertrag und geänderte Umstände
Vertragsrecht · Umstandsklausel gilt nicht allgemein
Vertragsrecht · Verzicht auf den Vorbehalt geänderter Umstände
Vertragsrecht · Wegfall der Geschäftsgrundlage als letztes Mittel
Vertragsrecht · Geschäftsgrundlage und Risikoverteilung