Gilt eine alte Kaufoption auch bei völlig geänderten Verhältnissen?
betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragsparteien
Haben sich die Verhältnisse seit der Vereinbarung grundlegend und unvorhersehbar geändert, kann sich der Verpflichtete davon lösen. Das gilt nicht nur für einen Vorvertrag, sondern in gleicher Weise auch für eine Option.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1949)
Für einen Optionsvertrag gilt ebenso wie für einen Vorvertrag die clausula rebus sic stantibus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Option.OGH 2 Ob 2032/96d, 25.04.1996
- Dies führt aber nicht zur Selbstauflösung des Vertrages; den Beschwerten muß das Recht der Aufrechterhaltung bleiben.OGH 2 Ob 2032/96d, 25.04.1996
- Nur krasse, nicht einkalkulierbare und nicht vorhersehbare Wertsteigerungen rechtfertigen die Berufung auf die Umstandsklausel.OGH 7 Ob 540/94, 29.06.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019195 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 5 Ob 96/23p, 29.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 217/21x, 28.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 14/22t, 28.04.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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