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Gilt unsere Vereinbarung auch, wenn sich alles geändert hat?

betrifft Vertragspartner, Ehegatten, Unternehmer, Konsumenten
Auf den Vorbehalt, dass eine Vereinbarung nur bei gleichbleibenden Umständen gilt, kann man verzichten. Ein solcher Verzicht muss aber ausdrücklich erfolgen oder sich in einer Weise ergeben, die jeden Zweifel ausschließt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Auf die Umstandsklausel kann nur ausdrücklich oder in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise verzichtet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015890 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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