Gilt unsere Vereinbarung auch, wenn sich alles geändert hat?
betrifft Vertragspartner, Ehegatten, Unternehmer, Konsumenten
Auf den Vorbehalt, dass eine Vereinbarung nur bei gleichbleibenden Umständen gilt, kann man verzichten. Ein solcher Verzicht muss aber ausdrücklich erfolgen oder sich in einer Weise ergeben, die jeden Zweifel ausschließt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Auf die Umstandsklausel kann nur ausdrücklich oder in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise verzichtet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein Ausschluss der Umstandsklausel hinsichtlich der Schad- und KlagloshaltungOGH 4 Ob 141/24z, 22.10.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015890 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 141/24z, 22.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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