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Kann ich einen Unterhaltsvergleich bei geänderten Umständen bekämpfen?

betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, geschiedene Ehegatten, Kinder
Die Berufung auf geänderte Umstände ist ausgeschlossen, wenn beide Seiten beim Abschluss des Vergleichs davon ausgegangen sind, dass genau diese Änderung eintreten wird. Haben sie damals aber nur mit der Möglichkeit einer solchen Änderung gerechnet, bleibt die Berufung darauf zulässig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Die Berufung auf die clausula rebus sic stantibus zur Bekämpfung der Wirksamkeit eines Unterhaltsvergleiches ist zwar dann ausgeschlossen, wenn die Parteien bei Vergleichsabschluß von der Erwartung ausgegangen waren, daß die nun geltend gemachte Änderung eintreten würde, nicht aber dann, wenn sie bei Vergleichsabschluß nur mit dem allenfalls möglichen Eintritt der Änderung rechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018966 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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