Kann ich einen Unterhaltsvergleich bei geänderten Umständen bekämpfen?
betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, geschiedene Ehegatten, Kinder
Die Berufung auf geänderte Umstände ist ausgeschlossen, wenn beide Seiten beim Abschluss des Vergleichs davon ausgegangen sind, dass genau diese Änderung eintreten wird. Haben sie damals aber nur mit der Möglichkeit einer solchen Änderung gerechnet, bleibt die Berufung darauf zulässig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Die Berufung auf die clausula rebus sic stantibus zur Bekämpfung der Wirksamkeit eines Unterhaltsvergleiches ist zwar dann ausgeschlossen, wenn die Parteien bei Vergleichsabschluß von der Erwartung ausgegangen waren, daß die nun geltend gemachte Änderung eintreten würde, nicht aber dann, wenn sie bei Vergleichsabschluß nur mit dem allenfalls möglichen Eintritt der Änderung rechnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unsicherheit der Umsetzbarkeit des im Scheidungsfolgenvergleich vereinbarten DoppelresidenzmodellsOGH 4 Ob 141/24z, 22.10.2024
- Auch der Umstand, daß die Parteien die später geltend gemachten Änderungen schon bei Abschluß des Vertrages erwartet haben, schließt die Umstandsklausel nicht in jedem Fall, sondern nur dann und nur so weit aus, als er die Annahme eines schlüssigen Verzichtes auf die Geltendmachung der Änderungen rechtfertigt.OGH 3 Ob 540/89, 26.04.1989
- Hier: Änderung der Gesetzeslage.OGH 6 Ob 675/81, 29.07.1981
- Diese Entscheidung besagt keineswegs, daß dann, wenn die Parteien schon bei Vergleichsabschluß eine Änderung der Verhältnisse erwartet haben, die clausula rebus sic stantibus im vollen Umfang als ausgeschlossen zu gelten habe, sondern nur hinsichtlich der Änderung, die von den Parteien erwartet wurde.OGH 3 Ob 44/67, 19.04.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018966 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 4 Ob 141/24z, 22.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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