Zum Inhalt springen

Kann ich den vereinbarten Unterhalt senken, wenn sich etwas ändert?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Eltern
Unterhaltsvergleiche gelten in der Regel nur, solange die Verhältnisse gleich bleiben; dabei zählt jede Änderung der Sachlage, nicht nur eine Änderung von Vermögen oder Sorgepflichten. Verpflichtet sich ein Vater in dürftigen Verhältnissen zu Zahlungen an der äußersten Grenze seiner Kräfte, gilt das nur, solange das Kind seine Pflicht zur Achtung gegenüber dem Vater erfüllt. Bei besonders krassen Verletzungen dieser Pflicht kann er die Herabsetzung auf das gesetzliche Ausmaß verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 28.05.2025 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Unterhaltsvergleiche werden regelmäßig unter der clausula rebus sic stantibus geschlossen. Die Umstandsklausel umfasst jede Änderung der Sachlage; sie ist bei Unterhaltsvereinbarungen nicht nur auf die Veränderung vermögensrechtlicher Verhältnisse beider Vertragsteile und die Sorgepflichten des Unterhaltspflichtigen beschränkt. Bei Unterhaltsvergleichen, in denen sich ein in dürftigen Verhältnissen lebender Vater zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, die seine wirtschaftlichen Kräfte bis an die äußerste Grenze in Anspruch nimmt, ist anzunehmen, dass diese Unterhaltsleistung nur erbracht wird, wenn auch das Kind seinerseits der Verpflichtung zur Ehrfurcht gegenüber dem Vater nachkommt. Besonders krasse Verletzungen dieser sittlichen Pflicht (§ 137 ABGB) durch das Kind berechtigten Vater, die Herabsetzung des Unterhaltes jedenfalls auf das gesetzliche Ausmaß (§ 140 ABGB) zu verlangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009636 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 22.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhaltsvergleich ohne Anpassung an neue Umstände

Ja. Sie können in einem Unterhaltsvergleich für eine bestimmte Zeit wirksam vereinbaren, dass spätere Änderungen der Verhältnisse am Betrag nichts ändern; das ist nicht sittenwidrig. Auch ein Verzicht auf eine Erhöhung ist zulässig. Auf einer solchen Vereinbarung zu beharren kann aber im Einzelfall sittenwidrig sein, etwa wenn dadurch die Existenz des Zahlungspflichtigen gefährdet wäre.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhaltsvergleich trotz Rechtskraft ändern

Auch ein gerichtlich festgesetzter oder genehmigter Unterhalt bindet grundsätzlich und kann nur bei geänderten Verhältnissen abgeändert werden. Beruhte die Einigung aber auf einem Irrtum über die Grundlagen, können Sie das dagegen einwenden und eine Erhöhung beantragen, und zwar auch für die Vergangenheit.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Anpassung des vereinbarten Unterhalts
Familienrecht · Geänderte Umstände beim Unterhaltsvergleich
Familienrecht · Stillschweigende Anpassung im Unterhaltsvertrag
Familienrecht · Änderung der Unterhaltsvereinbarung