Kann man auch ein Recht verschenken, nicht nur eine Sache?
günstig für Geschenknehmer betrifft Geschenkgeber, Geschenknehmer, Liegenschaftseigentümer, Nachbar
Ja. Gegenstand einer Schenkung kann jede Sache im Sinne des Gesetzes sein, und dazu zählen auch Rechte. So kann etwa eine Dienstbarkeit, zum Beispiel ein Wegerecht, verschenkt werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Gegenstand einer Schenkung ist eine Sache im Sinne des § 285 ABGB, wozu auch Rechte zählen (hier: Dienstbarkeit).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018891 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 155/16d, 29.09.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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