Wie kann ein Wegerecht wirksam begründet werden?
betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Käufer
Ein Recht an einem fremden Grundstück, etwa ein Wegerecht oder ein Wohnrecht, kann durch jeden Vertrag begründet werden. Auch ein Anerkenntnis oder ein Vergleich reicht als Grundlage dafür aus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1996)
Gemäß § 480 ABGB gibt jeder Vertrag, insbesondere Anerkenntnis und Vergleich, einen tauglichen Rechtsgrund für eine Dienstbarkeitsbestellung ab.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0101795 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 5 Ob 56/25h, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 155/16d, 29.09.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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