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Beginnt die Gewährleistungsfrist auch bei einem versteckten Mangel?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Für den Beginn der Gewährleistungsfrist kommt es nicht darauf an, ob Sie den Mangel erkennen konnten. Die Frist läuft auch dann, wenn der Mangel noch verborgen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Die Erkennbarkeit des Mangels ist keine Voraussetzung des Beginns des Fristenlaufs.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018937 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Rügefrist bei verborgenen Mängeln

Wenn ein Fehler so versteckt ist, dass er bei einer Prüfung gar nicht auffallen konnte, beginnt die Frist für Ihre Mängelmeldung erst in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Fehler zutage tritt. Vorher kann Ihnen niemand vorwerfen, zu spät gewesen zu sein.

günstig für Käufer Fristbeginn bei zugesicherter Eigenschaft

Sie beginnt erst zu dem Zeitpunkt, der das Erkennen des Mangels mit Sicherheit gestattet. Das gilt, wenn eine Eigenschaft zugesichert wurde, die sich nicht sofort feststellen lässt, und dafür für einen bestimmten Zeitraum eingestanden wurde. Wurde ausdrücklich eine andere Frist vereinbart, bleibt es dabei.

Verwandte Fragen

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