Zum Inhalt springen

Ab wann läuft die Gewährleistungsfrist bei einer gekauften Sache?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Die Frist für die Gewährleistung beginnt mit der körperlichen Übergabe der Sache. Sie beginnt auch dann zu laufen, wenn der Mangel zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht entdeckt werden konnte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der körperlichen Übergabe zu laufen. Der Beginn des Laufes der Gewährleistungsfristen wird nicht dadurch hinausgeschoben, dass im angegebenen Zeitpunkt der Ablieferung die Entdeckung des Mangels noch nicht möglich war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018982 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 44.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Ablieferung als Beginn der Gewährleistungsfrist

Die Frist knüpft an die Ablieferung an, und die ist nicht durchwegs dasselbe wie die Übergabe des Eigentums. Es kommt darauf an, wann Sie die Leistung tatsächlich in die Hand bekommen und dadurch überprüfen können.

günstig für Käufer Fristbeginn bei zugesicherter Eigenschaft

Sie beginnt erst zu dem Zeitpunkt, der das Erkennen des Mangels mit Sicherheit gestattet. Das gilt, wenn eine Eigenschaft zugesichert wurde, die sich nicht sofort feststellen lässt, und dafür für einen bestimmten Zeitraum eingestanden wurde. Wurde ausdrücklich eine andere Frist vereinbart, bleibt es dabei.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Versteckter Mangel und Fristbeginn
Vertragsrecht · Fristbeginn bei Arbeiten am Gebäude
Vertragsrecht · Gewährleistung nur für anfängliche Mängel