Ab wann läuft die Gewährleistungsfrist bei einer gekauften Sache?
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Haltbarkeitsdauer einer Unterdachbahn, die nicht Gegenstand der Vertragsverhandlungen war. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes, wonach eine der Lebensdauer der Dacheindeckung entsprechende Haltbarkeitsdauer gewöhnlich vorausgesetzt aber nicht zugesichert ist, ist nicht korrekturbedürftig.OGH 2 Ob 210/25h, 26.02.2026
- Hier: unzulässige Abschalteinrichtung iSd Art 5 Abs 2 VO 715/2007/EGOGH 3 Ob 40/23p, 06.09.2023
- Der Fristbeginn der dreijährigen Verjährungsfrist des § 933 ABGB wird bei Zusicherung bestimmter Eigenschaften, deren Nichtvorliegen erst in späterer Zeit erkannt wird, auf den Zeitpunkt der Mangelerkennbarkeit hinausgeschoben.OGH 5 Ob 53/12y, 09.08.2012
- Insofern besondere Sacheigenschaften nicht zugesichert wurden, kommt es nicht auf die Erkennbarkeit des Mangels an.OGH 1 Ob 122/99v, 29.06.1999
- Überlassung von Software.OGH 5 Ob 504/96, 14.10.1997
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hat der Werkbesteller das Werk schlüssig, insbesondere durch dessen Nutzung übernommen, ist mit diesem Zeitpunkt der Beginn des Laufes der Gewährleistungsfrist anzunehmen.OGH 8 Ob 2350/96p, 30.01.1997
- Hier: Übergabe des Werks.OGH 1 Ob 573/95, 22.11.1995
- Letzteres gilt jedenfalls in den Fällen der dreijährigen Gewährleistungsfrist.OGH 1 Ob 536/90, 07.03.1990
- Bei einem erst zu errichtenden oder im Bau befindlichen Haus beginnt die Gewährleistungsfrist mit der endgültigen Überlassung zum Gebrauch.OGH 3 Ob 535/87, 16.12.1987
- Nicht erst im Zeitpunkt der Erkennbarkeit geheimer Mängel.OGH 5 Ob 57/82, 18.01.1983
- Es kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt der Käufer tatsächlich in die Lage versetzt wird, den Kaufgegenstand zu prüfen.OGH 5 Ob 552/81, 28.04.1981
- Nicht erst mit der bücherlichen Umschreibung.OGH 1 Ob 615/80, 12.11.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018982 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 44.
- OGH 2 Ob 210/25h, 26.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 166/25f, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 17/24v, 28.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 96/24v, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 41/23m, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 26/23y, 18.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 49/23p, 13.02.2024
- OGH 5 Ob 184/23d, 19.12.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 99/23d, 13.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 153/16w, 23.11.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 933 · Gewährleistungsfrist; Verjährung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Frist knüpft an die Ablieferung an, und die ist nicht durchwegs dasselbe wie die Übergabe des Eigentums. Es kommt darauf an, wann Sie die Leistung tatsächlich in die Hand bekommen und dadurch überprüfen können.
Sie beginnt erst zu dem Zeitpunkt, der das Erkennen des Mangels mit Sicherheit gestattet. Das gilt, wenn eine Eigenschaft zugesichert wurde, die sich nicht sofort feststellen lässt, und dafür für einen bestimmten Zeitraum eingestanden wurde. Wurde ausdrücklich eine andere Frist vereinbart, bleibt es dabei.