Wann ist eine Schenkung ohne Notariatsakt trotzdem gültig?
günstig für Geschenknehmer betrifft Geschenkgeber, Geschenknehmer, Erbe, Angehörige
Wenn die geschenkte Sache oder das geschenkte Recht wirklich übergeben wurde. Welche Handlung dafür genügt, hängt vom Einzelfall ab: die Verständigung eines Schuldners, die Übergabe von Urkunden, das tatsächliche Überlassen einer Wohnung oder eines Autos zum Gebrauch, eine Überweisung auf das Konto der beschenkten Person oder die Eintragung im Grundbuch. Zu bedenken ist dabei auch, dass die Form den Schenker vor übereilten Entschlüssen schützen soll.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Bei der wirklichen Übergabe eines Rechtes ist es nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen, welche Akte hier in Frage kommen, zB Verständigung des Schuldners, Übergabe von Urkunden, tatsächliche Einräumung eines Benützungsrechtes an einer Liegenschaft, Verbücherung usw.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schenkung einer Wohnung durch Schlüsselübergabe mit den Worten: „Ich schenke Ihnen meine Wohnung, geben Sie diesen Schlüssel nicht mehr her und passen Sie auf meine Wohnung auf.“OGH 2 Ob 2/25w, 25.03.2025
- Hier: Heilung des Formmangels der Schenkung durch Bekräftigung des Eigentums der Stiftung an der Liegenschaft durch deren – Jahre nach dem Schenkungsvertrag erfolgten – Aufnahme in der Stiftungszusatzurkunde in Notariatsaktsform sowie Verzicht auf das Fruchtgenussrecht.OGH 2 Ob 59/22y, 27.06.2022
- Hier: Übergabe einer Liegenschaft.OGH 6 Ob 133/21h, 15.11.2021
- Hier: Überweisung auf ein Bankkonto der Beschenkten.OGH 2 Ob 110/18t, 25.09.2018
- Dabei ist auch der Zweck, den Zuwender vor übereilten Entschließungen zu schützen, zu berücksichtigen.OGH 2 Ob 110/18t, 25.09.2018
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- Hier: Schenkung eines Autos an im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter infolge „wirklicher Übergabe“ durch tatsächliche Gebrauchsüberlassung; die beibehaltene Zulassung des Fahrzeugs auf den Schenker hinderte die Wirksamkeit der Schenkung nicht.OGH 1 Ob 229/16g, 20.12.2016
- Wie die wirkliche Übergabe iSd § 943 ABGB zu erfolgen hat, ist nach den Umständen des einzelnen Falls zu beurteilen.OGH 4 Ob 151/11a, 19.10.2011
- Nur für den Eigentumserwerb verlangt das Gesetz die Verbücherung, beim Besitzerwerb kommt es auf die tatsächliche Überlassung an.OGH 7 Ob 722/89, 21.12.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 155/16d, 29.09.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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