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Brauche ich für eine geschenkte Liegenschaft einen Notariatsakt?

günstig für Geschenknehmer betrifft Geschenkgeber, Geschenknehmer, Liegenschaftseigentümer, Erben
Nicht, wenn die Übergabe bereits stattgefunden hat. Für das Grundbuch genügt in der Vertragsurkunde der Hinweis, dass die wirkliche Übergabe schon erfolgt ist; einzelne Übergabehandlungen müssen nicht geschildert werden. Diese Bestätigung muss allerdings auch vom Geschenkgeber stammen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Im Grundbuchsverfahren bedarf es beim urkundlichen Nachweis der bereits erfolgten Übergabe der Darstellung konkreter Übergabsakte nicht. Es genügt ein Hinweis in der Vertragsurkunde darauf, dass die "wirkliche Übergabe" bereits erfolgt ist. Ein Notariatsakt ist dann entbehrlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018923 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 22.

Im Gesetz

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