Brauche ich für eine geschenkte Liegenschaft einen Notariatsakt?
günstig für Geschenknehmer betrifft Geschenkgeber, Geschenknehmer, Liegenschaftseigentümer, Erben
Nicht, wenn die Übergabe bereits stattgefunden hat. Für das Grundbuch genügt in der Vertragsurkunde der Hinweis, dass die wirkliche Übergabe schon erfolgt ist; einzelne Übergabehandlungen müssen nicht geschildert werden. Diese Bestätigung muss allerdings auch vom Geschenkgeber stammen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Im Grundbuchsverfahren bedarf es beim urkundlichen Nachweis der bereits erfolgten Übergabe der Darstellung konkreter Übergabsakte nicht. Es genügt ein Hinweis in der Vertragsurkunde darauf, dass die "wirkliche Übergabe" bereits erfolgt ist. Ein Notariatsakt ist dann entbehrlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier wurde den Übergebern nicht nur das Wohnungsgebrauchsrecht auf dem gesamten Objekt eingeräumt, das neben Gebäuden auch ausdrücklich die Nutzung des „Hausgartens“ und des „Außenbereichs“ umfasst, sondern auch das Recht die Liegenschaft weiterhin in land- und forstwirtschaftlicher Hinsicht zu bewirtschaften, Holzarbeiten durchzuführen, die bestehende Almhütte zu nutzen und die Bienenzucht zu betreiben.OGH 5 Ob 156/17b, 23.10.2017
- Zweifel an einer tatsächlichen Übergabe können bestehen, wenn sich die Geschenkgeber ausdrücklich vorbehalten, an der geschenkten aber weiter benützten Eigentumswohnung sowie an allgemeinen Teilen nach Gutdünken bauliche Veränderungen vornehmen zu können, somit in ihrer Stellung in tatsächlicher Hinsicht keine wesentliche Veränderung erkennbar ist.OGH 5 Ob 172/15b, 25.09.2015
- Hier: Mit der Formulierung „die Übergabe und Übernahme des Schenkungsgegenstands in den tatsächlichen Besitz und Genuss erfolgt (nicht: erfolgte) am Tag der Unterfertigung dieser Vertragsurkunde und gleichzeitiger Übergabe der Verwaltungsunterlagen und Begehen der Liegenschaft" bleibt offen, ob die Übergabe bei Vertragsunterfertigung bereits erfolgt war oder dieser Vorgang erst als bevorstehend angekündigt wird.OGH 5 Ob 164/08s, 26.08.2008
- Die urkundliche Bestätigung der erfolgten Übergabe muss aber (auch) vom Geschenkgeber stammen.OGH 5 Ob 82/05b, 21.06.2005
- Hier: Schenkung ideeller Liegenschaftsanteile.OGH 5 Ob 82/05b, 21.06.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018923 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 22.
- OGH 5 Ob 156/21h, 31.03.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 78/20m, 23.06.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 136/18p, 18.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 156/17b, 23.10.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 229/16m, 27.06.2017
- OGH 5 Ob 155/16d, 29.09.2016, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 77/16h, 29.09.2016, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 76/16m, 18.05.2016, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 8/16m, 25.01.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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