Ist eine Schenkung ohne Notariatsakt gültig?
günstig für Beschenkter betrifft Schenker, Beschenkte, Erben, Angehörige
Ja, wenn die Sache wirklich übergeben wurde. Nötig ist ein Akt, der zum Schenkungsvertrag hinzukommt, nach außen erkennbar ist und zeigt, dass die Sache aus der Gewahrsame des Schenkers in jene des Beschenkten übergeht. Das kann auch durch Zeichen geschehen, etwa durch Übergabe der Schlüssel oder durch tatsächliche Gebrauchsüberlassung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1923, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (48 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1923)
Wirkliche Übergabe im Sinne der §§ 428, 943 ABGB.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übergabe des Mietvertrags und der Schlüssel, verbunden mit dem Auftrag, sich als neue Eigentümerin um die Wohnungssanierung und Heizungsreparatur zu kümmern.OGH 8 Ob 129/22m, 21.11.2022
- Hier: Schenkung eines Autos an im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter infolge „wirklicher Übergabe“ durch tatsächliche Gebrauchsüberlassung; die beibehaltene Zulassung des Fahrzeugs auf den Schenker hinderte die Wirksamkeit der Schenkung nicht.OGH 1 Ob 229/16g, 20.12.2016
- Eine "wirkliche Übergabe" kann nur dann vorliegen, wenn neben dem Schenkungsvertrag ein anderer, von diesem verschiedener und als Übergabe erkennbarer Akt gesetzt wird, der nach außen in Erscheinung tritt und geeignet ist, dem Willen des Geschenkgebers Ausdruck zu verleihen, das Schenkungsobjekt aus seiner Gewahrsame in die des Beschenkten zu übertragen.OGH 9 Ob 149/04h, 02.02.2005
- Da eine körperliche Übergabe von Forderungen nicht möglich ist, hat sie gemäß § 427 ABGB durch Zeichen zu erfolgen. Als solches Zeichen ist auch die Verständigung des Schuldners durch den Geschenkgeber zu werten.OGH 1 Ob 274/02d, 28.01.2003
- Hier wurde die Übergabe beziehungsweise Belassung des Haustorschlüssels, der das jederzeitige Betreten des Hauses ermöglichte, sowie die Überlassung der zur Verwaltung erforderlichen Schriftstücke für die Übergabe durch Zeichen als ausreichend beurteilt.OGH 1 Ob 11/03d, 28.01.2003
- Aus der Übergabe mittels Zeichen muss der Übergang der Forderung in das Vermögen und in die Verfügungsgewalt des Zuwendungsempfängers unzweifelhaft und nach außen erkennbar zu entnehmen sein. Welche Zeichen zu einer wirklichen Übergabe von Forderungen ausreichen, ist nach den Umständen des einzelnen Falls und dem Zweck, den Zuwender vor übereilten Entschließungen zu schützen, zu beurteilen.OGH 1 Ob 147/00z, 28.11.2000
- Hier: Übereilungsschutz (SZ 5/305).OGH 5 Ob 266/99z, 20.10.1999
- Die "wirkliche Übergabe" benötigt einen vom schriftlichen Vertrag verschiedenen, zu diesem hinzukommenden Akt.OGH 5 Ob 21/98v, 10.02.1998
- Es bedarf nicht der Anführung konkreter Übergabsakte.OGH 5 Ob 1022/96, 13.03.1996
- Im Grundbuchsverfahren genügt in der Vertragsurkunde ein Hinweis darauf, dass die wirkliche Übergabe (hier: ideeller Liegenschaftsanteile) bereits erfolgt ist; ein Notariatsakt ist dann entbehrlich.OGH 5 Ob 21/94, 01.02.1994
- Bestand schon gemeinsame Gewahrsame stellt die Erklärung, die Liegenschaft sei übergeben worden, die wirkliche Übergabe dar.OGH 1 Ob 527/91, 14.11.1990
- "übergeben" kann auch "bücherlich übertragen" bedeuten.OGH 2 Ob 608/83, 27.11.1984
- hier: Tatsächliche Einräumung des Besitzes am versprochenen Gebrauchsrecht.OGH 3 Ob 580/81, 18.11.1981
- Es genügt, wenn die Sache mit dem Traditionswillen des Übergebers aus seiner physischen Verfügungsmacht in die des Übernehmers übergeht.OGH 3 Ob 573/80, 25.02.1981
- Forderungszession gemäß §§ 23, 25 WEG 1975OGH 7 Ob 780/79, 22.11.1979
- Der Ausdruck " wirkliche Übergabe " bedeutet nichts anderes als das Gegenteil der bloßen Zusicherung oder des bloßen Schenkungsvertrages.OGH 6 Ob 553/77, 26.05.1977
- Wirkliche Übergabe sind alle Formen der körperlichen Übergabe sowie der Übergabe durch Zeichen und dergleichen.OGH 7 Ob 668/76, 07.10.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011295 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 48.
- OGH 5 Ob 156/21h, 31.03.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 78/20m, 23.06.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 136/18p, 18.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 155/16d, 29.09.2016, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 76/16m, 18.05.2016, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 8/16m, 25.01.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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