Was gilt bei einer Schenkung als wirkliche Übergabe?
günstig für Beschenkter betrifft Schenker, Beschenkte, Erben, Gläubiger, Konsumenten
Als wirkliche Übergabe zählen die körperliche Übergabe, die Übergabe durch Zeichen, die Besitzauflassung und die Besitzanweisung. Nicht ausreichend ist es in der Regel, dass der Geber die Sache für den Empfänger bloß weiter innehat. Das Erfordernis der wirklichen Übergabe soll vor übereilten Zusagen schützen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 31.01.2017 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Wirkliche Übergabe im Sinne des Gesetzes ist die körperliche Übergabe, die Übergabe durch Zeichen, die Besitzauflassung, die Besitzanweisung nicht aber die Besitzauftragung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beurteilung, ob nach den Tatsachenfeststellungen eine wirkliche Übergabe erfolgt ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und bildet damit grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 2 Ob 229/23z, 20.02.2024
- Das Erfordernis der "wirklichen" Übergabe dient dem Übereilungsschutz.OGH 2 Ob 229/23z, 20.02.2024
- Hier: Übergabe der zuvor geräumten Wohnung samt Schlüssel (an Fruchtgenussberechtigten als Besitzmittler) und Verständigung der Hausverwaltung von der Übertragung.OGH 2 Ob 229/23z, 20.02.2024
- Hier: Schenkung eines Autos an im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter infolge „wirklicher Übergabe“ durch tatsächliche Gebrauchsüberlassung; die beibehaltene Zulassung des Fahrzeugs auf den Schenker hinderte die Wirksamkeit der Schenkung nicht.OGH 1 Ob 229/16g, 20.12.2016
- Hier: Liegenschaftsschenkung.OGH 9 Ob 149/04h, 02.02.2005
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Das Besitzkonstitut reicht zur wirklichen Übergabe bei einer Schenkung ohne Notariatsakt nicht aus.OGH 9 Ob 149/04h, 02.02.2005
- Die Bejahung einer Besitzauftragung als für die wirkliche Übergabe genügend darf nur die Ausnahme und keineswegs die Regel darstellen.OGH 2 Ob 274/01k, 06.12.2001
- Im Einzelfall kann dem Schutzzweck des § 943 ABGB ausreichend durch Besitzkonstitut Genüge getan sein.OGH 3 Ob 575/91, 23.10.1991
- Betreffend Sicherungsübereignung eines Warenlagers; die Sicherungsübereignung wäre aber nur wirksam geworden, wenn das Warenlager der Gemeinschuldnerin deren weiterem Zugriff wirklich entzogen worden wäre.OGH 8 Ob 678/89, 30.01.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 24.
- OGH 1 Ob 221/16f, 31.01.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 8/16m, 25.01.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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