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Wann ist ein Verhalten grob undankbar genug für einen Widerruf?

günstig für Geschenknehmer betrifft Geschenknehmer, Geschenkgeber, Erben, Angehörige
Damit ein Geschenk wegen groben Undanks zurückverlangt werden kann, muss das Verhalten des Beschenkten schwer wiegen. Maßstab ist, was in den Kreisen, denen beide angehören, als so grobe Verletzung der Dankespflicht gilt, dass sie die Entziehung des Geschenks rechtfertigt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 06.11.2024 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Um das Merkmal des groben Undanks zu erfüllen, muss die Verfehlung des Beschenkten derartig sein, dass sie nach den in den Kreisen, denen beide Teile angehören, herrschenden Anschauungen als eine solche Vernachlässigung der Dankespflicht gilt, die eine Entziehung des Geschenkes rechtfertigt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079367 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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