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Von einer Bittleihe spricht man, wenn ein Recht in der Regel unentgeltlich und gegen jederzeitigen Widerruf eingeräumt wird, wobei der Widerruf allein im Belieben des Einräumenden liegt. Nur unter diesen Voraussetzungen liegt eine solche Bittleihe vor.
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Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.01.2024 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1978)
Nur die idR unentgeltliche Einräumung eines Rechtes gegen jederzeitigen, in der Willkür des Einräumenden gelegenen Widerruf bilden ein Prekarium.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 212/23x, 30.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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