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Wohne ich zur Miete oder nur auf Widerruf?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Nutzer, Eigentümer
Bei der Überlassung von Wohnungen oder Geschäftsräumen ist eine Bittleihe grundsätzlich nur anzunehmen, wenn die Räume unentgeltlich und gegen jederzeitigen Widerruf überlassen werden. Der Unentgeltlichkeit gleich steht ein Entgelt, das so niedrig ist, dass es gegenüber dem Wert der Benützung praktisch nicht ins Gewicht fällt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 30.01.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Bei der Gebrauchsüberlassung von Wohnungen oder Geschäftsräumen ist Bittleihe grundsätzlich nur anzunehmen, wenn die Überlassung der Räume gegen jederzeitigen Widerruf und unentgeltlich erfolgt. Der Unentgeltlichkeit steht es gleich, wenn das geleistete Entgelt so niedrig gehalten ist, dass es gegenüber dem Wert der Benützung praktisch nicht mehr in Gewicht fällt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019083 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Unentgeltliche Überlassung als Weitergabe

Ja, wenn Sie ihm den Gebrauch überlassen. Ob Sie dafür Geld nehmen oder nicht, spielt für diesen Kündigungsgrund keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie das Objekt verlassen und ein Dritter es übernimmt — solange Sie selbst regelmäßig darin wohnen, liegt keine Weitergabe vor.

günstig für Vermieter Untervermietung als Weitergabe

Ja. Als Weitergabe gilt jede Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten, ob gegen Entgelt oder unentgeltlich. Eine Untervermietung fällt jedenfalls darunter.

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