Kann ich eine Erlaubnis jederzeit wieder zurückziehen?
günstig für Eigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Nutzungsberechtigte
Eine Gestattung, die jederzeit frei widerrufen werden kann, kann ausdrücklich vereinbart sein oder sich aus den Umständen ergeben. Dafür spricht etwa, dass sich normalerweise niemand ohne Gegenleistung in der freien Ausübung seines Eigentumsrechts einschränken lässt. Ein Beispiel ist die Erlaubnis, Wasser zu entnehmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Das durch freie Widerruflichkeit gekennzeichnete Prekarium kann ausdrücklich vereinbart sein oder sich aus den Umständen des Falles ergeben, so etwa, dass im allgemeinen niemand ohne entsprechendes Entgelt eine Verpflichtung eingeht, mit der an der freien Ausübung seines Eigentumsrechts eingeschränkt wird (hier Erlaubnis zur Wasserentnahme).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Grundsätzlich spricht die Unentgeltlichkeit für die Widerruflichkeit.OGH 7 Ob 65/14f, 07.05.2014
- Hier: Verneinung eines Prekariums, wenn das Vereinbarungsgefüge als entgeltlich zu qualifizieren ist.OGH 5 Ob 252/12p, 16.07.2013
- Die Frage, ob aus der Übernahme bestimmter Aufwendungen auf die Begründung eines anderen Rechtsverhältnisses als einer bloßen Bittleihe geschlossen werden kann, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung.OGH 5 Ob 120/10y, 15.07.2010
- Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe iSd § 974 ABGB besteht darin, dass keine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauchs besteht, weder die Dauer des Gebrauchs noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt werden und die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgt.OGH 5 Ob 120/10y, 15.07.2010
- Selbst bei Ungeltlichkeit kann sich aber ein gegenteiliger Bindungswille für die Zukunft aus anderen Umständen ergeben.OGH 2 Ob 194/05a, 02.03.2006
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- Die wesentlichen Voraussetzungen einer Bittleihe sind die Unentgeltlichkeit und der jederzeitige Widerruf.OGH 7 Ob 732/87, 25.02.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 15.
- OGH 4 Ob 16/25v, 25.02.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 64/18z, 10.04.2018, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 257/15b, 25.01.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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