Haftet mein Vertragspartner auch für die Firma, die er beauftragt hat?
günstig für Auftraggeber betrifft Besteller, Auftraggeber, Unternehmer, Subunternehmer
Ja. Wer Ihnen eine Leistung schuldet, haftet für das Verschulden aller Personen, die er zur Erfüllung heranzieht, wie für sein eigenes. Das gilt auch dann, wenn sein Gehilfe seinerseits einen weiteren Gehilfen einsetzt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 30.06.2022 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Haftung des Schuldners für Verschulden des von seinem Erfüllungsgehilfen verwendeten weiteren Erfüllungsgehilfen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021803 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 11.
- OGH 4 Ob 99/22w, 30.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 82/19y, 22.10.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 13/19v, 28.05.2019, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 146/18s, 31.08.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 223/17p, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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