Zum Inhalt springen

Haftet mein Vertragspartner auch für vorbereitende Arbeiten anderer?

günstig für Kunde betrifft Kunde, Gast, Mieter, Auftraggeber, Unternehmer
Auch wer nur die Leistung vorbereitet, kann Gehilfe sein. Ihr Vertragspartner haftet für dessen Fehler aber nur, wenn es ihm möglich und nach der Verkehrssitte zumutbar war, die Vorbereitung selbst oder mit eigenem Personal zu erledigen. Die Vorbereitung muss außerdem eng mit der Erfüllung zusammenhängen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 06.03.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Erfüllungsgehilfe ist auch derjenige, der die nötigen Vorbereitungen zur Leistung trifft. Die Haftung des Schuldners hängt davon ab, ob es ihm möglich ist und nach der Verkehrssitte zugemutet werden kann, die Vorbereitungshandlung selbst oder durch sein Personal durchführen zu lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Gehilfe oder eigenständiger Dritter
Schadenersatz · Haftung für weitere Erfüllungsgehilfen
Schadenersatz · Persönliche Haftung des Gehilfen
Schadenersatz · Haftung für selbständige Gehilfen
Schadenersatz · Gehilfenhaftung bei Nebenpflichten