Was ist es rechtlich, wenn ich einen Kran mit Fahrer miete?
betrifft Unternehmer, Bauherren, Auftraggeber, Gerätevermieter
Wenn Ihnen jemand gegen Bezahlung einen Kran samt Kranführer zur Verfügung stellt und Sie damit nach eigenem Belieben arbeiten können, mieten Sie einerseits das Gerät und lassen sich andererseits die Arbeitskraft verschaffen. Es sind also zwei Vertragsarten miteinander verbunden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Zurverfügungstellung eines Kranes samt Kranführer zum Gebrauch nach Belieben des Berechtigten gegen Entgelt ist Sachmiete verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier aber: Beistellung Raupenbagger.(...) einschl. Baggerfahrer“ für konkrete Arbeiten in Regie als Werkvertrag qualifiziert.OGH 2 Ob 36/14d, 27.08.2014
- Hier: Zusätzliche, den ursprünglichen Auftragsumfang des Unternehmers überschreitende, Arbeiten durch einen Bagger samt Fahrer, welche in Regie durchgeführt werden, sind Werkleistungen.OGH 1 Ob 165/04b, 12.10.2004
- Es kommt nicht auf das tatsächliche Vorhandensein einer Konzession oder Bewilligung an, sondern ausschließlich darauf, ob die Pflicht zu Erwirkung einer solchen besteht.OGH 8 ObA 203/02i, 13.02.2003
- Die Zurverfügungstellung einer Arbeitsmaschine samt Überlassung einer Arbeitskraft gegen Entgelt ist Sachmiete verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag, jedenfalls dann, wenn es dem Mieter überlassen ist, wie er die Arbeitsmaschine zusammen mit der Arbeitskraft verwendet.OGH 8 ObA 203/02i, 13.02.2003
- Abgrenzung zwischen Vermietung einer Arbeitsmaschine und Werkvertrag; ein Werk im Sinne des § 1151 ABGB liegt auch dann vor, wenn auf diesem Werk aufbauend, der Enderfolg erreicht wird; es widerspricht auch nicht dem Wesen eines Werkvertrages, den Werklohn nach der aufgewendeten Zeit zu bestimmen.OGH 7 Ob 73/72, 12.04.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020656 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 7 Ob 183/25z, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 187/24d, 18.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 181/15d, 28.06.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1090
- ABGB § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
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