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Kann ich den Unterhaltsvergleich ändern, weil ihr Beamtengehalt gestiegen ist?

betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Beamte, geschiedene Ehegatten
Nein, nicht mit dem Argument, das sei nicht vorhersehbar gewesen. Wer mit einer Beamtin einen Unterhaltsvergleich schließt, muss damit rechnen, dass ihr Gehalt schon mit den Dienstjahren steigt. Auch auf eine unerwartete Teuerung kann er sich nicht berufen, weil Teuerungszulagen das Einkommen nur dem Betrag nach, nicht tatsächlich erhöhen.

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Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Wer mit einer öffentlich Bediensteten einen Unterhaltsvergleich schließt, dem muß es klar sein, daß ihr Einkommen schon durch die Vermehrung der Dienstjahre eine Steigerung erfahren wird. Auf die Unvorhersehbarkeit der inflationären Entwicklung kann sich der Vertragspartner nicht berufen, weil diese Entwicklung eher eine Verminderung des realen Einkommens nach sich ziehen mußte und gewährte Teuerungszulagen nur nominelle Einkommenserhöhungen darstellen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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