Woran erkennt man eine jederzeit widerrufliche Gestattung?
betrifft Eigentümer, Benützer
Entscheidend ist, dass die Benützung nur gegen jederzeitigen Widerruf gestattet wurde. Nur dann liegt eine solche jederzeit widerrufliche Überlassung vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Gestattung der Benützung nur gegen jederzeitigen Widerruf ist das entscheidende Kriterium für die Annahme eine Prekariums im Sinne des § 974 ABGB.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine nur prekaristische Gestattung bei bloßem Hinweis auf Privatbesitz, weil die Eigentumsverhältnisse der gutgläubigen Annahme eines Wegerechts nicht entgegen stehen.OGH 4 Ob 49/16h, 30.08.2016
- Hier: Verneinung eines Prekariums, wenn das Vereinbarungsgefüge als entgeltlich zu qualifizieren ist.OGH 5 Ob 252/12p, 16.07.2013
- Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe iSd § 974 ABGB besteht darin, dass keine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauchs besteht, weder die Dauer des Gebrauchs noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt werden und die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgt.OGH 5 Ob 120/10y, 15.07.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019221 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 13.
- OGH 7 Ob 191/25a, 17.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 70/24w, 19.09.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 212/23x, 30.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 64/18z, 10.04.2018, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 257/15b, 25.01.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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