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Ist ein billiger Verkauf schon eine teilweise Schenkung?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Übergeber, Erben, Pflichtteilsberechtigte
Nein, nicht allein deshalb. Entscheidend ist, dass beide Seiten einen Teil der Leistung als geschenkt ansehen wollten. Es genügt nicht, dass die eine Leistung objektiv mehr wert ist, dass der Preis bewusst niedrig angesetzt wurde oder dass beiden das Missverhältnis bewusst war. Ein krasses Missverhältnis kann aber ein Anhaltspunkt für eine Schenkungsabsicht sein, besonders wenn Pflichtteilsberechtigte betroffen sind.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Bei der gesetzlich nicht geregelten gemischten Schenkung ist entscheidend, dass die Parteien einen Teil einer Leistung als geschenkt ansehen wollte. Daher kann eine gemischte Schenkung keinesfalls schon deshalb angenommen werden, weil die Leistung der einen Seite objektiv wertvoller ist als die der anderen, weil das Entgelt für eine Leistung bewusst niedrig, unter ihrem objektiven Wert angesetzt wurde, weil sich ein Vertragspartner mit einer unter dem Wert seiner Leistung liegenden Gegenleistung begnügte oder sich die Partner des objektiven Missverhältnisses der ausgetauschten Werte bewusst waren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019293 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 31.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Niedriger Kaufpreis und Mängel

Ja, das ist möglich. Welche Eigenschaften eine Sache haben muss, können die Parteien auch ohne ausdrückliche Worte festlegen. Ein auffallend niedriger Kaufpreis kann ein Anzeichen dafür sein, dass bestimmte Nachteile der Sache nach der Vorstellung beider Seiten kein Mangel sein sollten. Dann bestehen dafür auch keine Gewährleistungsansprüche.

günstig für Verkäufer Kauf aus besonderer Vorliebe

Ja. Wer erklärt, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert zu übernehmen, kann sich später nicht auf ein Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung berufen. Diese Erklärung müssen Sie nicht ausdrücklich abgeben; sie kann sich auch schlüssig aus den Umständen ergeben.

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