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Wann gilt eine Übergabe unter Wert als teilweise Schenkung?

günstig für Übernehmer betrifft Übergeber, Übernehmer, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Käufer
Es kommt darauf an, ob beide Seiten einen Teil der Leistung als Geschenk gewollt haben und ob der Wert der Gegenleistung in einem krassen Missverhältnis zum Wert der übergebenen Sache steht. Dieses Missverhältnis muss dem Übergeber bewusst gewesen sein. Dass eine Leistung objektiv mehr wert ist, genügt für sich allein nicht; wer sich auf die Schenkungsabsicht beruft, muss sie beweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 30.04.2018 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Bei Beurteilung der Frage, ob eine Schenkung oder eine teilweise Schenkung vorliegt, kommt es im Wesentlichen auf den geäußerten Willen, also die Schenkungsabsicht und darauf an, ob der Wert der versprochenen Leistung in einem krassen Missverhältnis zum Übergabswert steht. Dieses Missverhältnis setzt zwar nicht ein Entgelt von weniger als der Hälfte voraus, es muss aber dem Übergeber bewusst gewesen sein (so auch schon EvBl 1972/1).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012959 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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