Was muss in einer Vollmacht stehen, damit heikle Geschäfte gedeckt sind?
günstig für Vollmachtgeber betrifft Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, Bankkunden, Unternehmer
Für besonders wichtige, ungewöhnliche oder gefährliche Geschäfte muss in der Vollmacht die Art des Geschäfts oder das einzelne Geschäft genannt sein. Damit sollen Sie als Vollmachtgeber darauf hingewiesen werden, dass solche Geschäfte mit umfasst sind. Das Gebot, die Vollmacht zu konkretisieren, wird dabei nicht allzu streng gehandhabt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Der Geschäftsherr soll dadurch, dass er in der Vollmacht die Geschäftsgattung oder das einzelne Geschäft angeben muss, darauf besonders hingewiesen werden, dass derart wichtige, ungewöhnliche oder gefährliche Geschäfte mit inbegriffen sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erfordernis einer Spezialvollmacht zur Änderung der Stiftungserklärung.OGH 6 Ob 162/23a, 20.09.2024
- Hier: Drittpfandbestellung; Gattungsvollmacht ausreichend.OGH 4 Ob 92/22s, 22.11.2022
- Wobei das an den Geschäftsherrn gerichtete Konkretisierungsgebot nicht allzu streng ist.OGH 6 Ob 119/09g, 18.12.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019351 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 92/22s, 22.11.2022
Im Gesetz
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