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Muss meine Vorsorgevollmacht jedes wichtige Geschäft einzeln aufzählen?

günstig für Vollmachtgeber betrifft Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, Angehörige, Notare
Nein. Bei einer Vorsorgevollmacht genügt es, wenn in der allgemeinen Vollmacht die Art der Geschäfte angeführt wird, für die sonst eine eigene Vollmacht nötig wäre. Sie müssen also nicht jedes einzelne Geschäft gesondert bevollmächtigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Soweit sich eine Vorsorgevollmacht auf Angelegenheiten bezieht, für die nach § 1008 Satz 2 ABGB an sich eine Einzelvollmacht erforderlich wäre, kann diesem Erfordernis jedenfalls im Fall einer Vorsorgevollmacht dadurch Genüge getan werden, dass im Rahmen einer allgemeinen Vollmacht die Gattung dieser Angelegenheiten angeführt wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132334 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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