Zum Inhalt springen

Reicht ein zu niedriger Preis für eine gemischte Schenkung?

günstig für Empfänger betrifft Geschenknehmer, Geschenkgeber, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Käufer, Verkäufer
Eine gemischte Schenkung setzt nicht nur voraus, dass Leistung und Gegenleistung deutlich auseinanderfallen. Es muss auch die Absicht bestanden haben, den Unterschied zu schenken.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Eine gemischte Schenkung setzt nicht nur ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, sondern auch eine Schenkungsabsicht voraus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019356 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 40.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Gemischte Schenkung beim Übergabsvertrag
Vertragsrecht · Gemischte Schenkung beim Verkauf
Vertragsrecht · Einigkeit über die Unentgeltlichkeit
Vertragsrecht · Gemischte Schenkung und Formvorschriften
Vertragsrecht · Gemischte Schenkung beim Übergabsvertrag