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Muss ein nicht verbrauchter Prozesskostenvorschuss zurückgezahlt werden?

günstig für Zahlungspflichtiger betrifft Ehegatten, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Ein Vorschuss auf Prozesskosten ist mit den später tatsächlich angefallenen Kosten abzurechnen. Bleibt davon etwas übrig, muss der Empfänger diesen Überschuss zurückzahlen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 13.08.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Es entspricht dem Wesen eines Prozesskostenvorschusses, dass der Empfänger diesen mit den von ihm in der Folge tatsächlich aufgewendeten (Prozess-)Kosten verrechnen, also einen allfälligen Überschuss zurückzahlen muss.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132915 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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