Haftet das Unternehmen für falsche Angaben seines Vermittlers?
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Ja. Wer einen Vermittler oder Vertreter einsetzt, muss sich dessen Verhalten beim Anbahnen und Abschließen des Vertrags zurechnen lassen. Das gilt auch für Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten vor dem Vertragsabschluss und für irreführendes Verhalten. Auch selbständige Berater werden zugerechnet, wenn sie im Pflichtenkreis des Unternehmens tätig werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (12 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1965)
Zur Frage der Haftung für Personen, deren man sich bei Vermittlung und beim Abschluss von Verträgen bedient.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Versicherungsagent, Betrug.OGH 7 Ob 49/22i, 25.05.2022
- Das Verhalten eines (auch) selbständigen Beraters ist einem Finanzdienstleister (zB Bank, Versicherungsmakler, Vermögensberater) iSd § 1313a ABGB dann zuzurechnen, wenn der Berater im Pflichtenkreis des Geschäftsherrn tätig wird und sich der Geschäftsherr zur Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Kunden des Gehilfen bedient.OGH 8 Ob 66/14k, 23.07.2014
- Hier: Zur Frage der Zurechnung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens zur ausführenden Bank.OGH 4 Ob 129/12t, 17.12.2012
- Die Verletzung vorvertraglicher Pflichten durch einen Stellvertreter oder auch durch sonstige Vertragsgehilfen ist dem Geschäftsherrn zuzurechnen.OGH 6 Ob 12/05s, 19.05.2005
- Erfüllungsgehilfe ist auch derjenige, der einen Geschäftsabschluss vorbereitet. Es ist daher dem Geschäftsherrn nach § 1313a ABGB auch die Verletzung vorvertraglicher Pflichten durch einen Stellvertreter oder sonstigen Vertragsgehilfen zuzurechnen. Diese Haftung für das Verschulden des Erfüllungsgehilfen kommt bei Verletzung der für den Vertrag typischen Hauptleistungspflicht und der Nebenleistungspflichten, welche die Vorbereitung und reibungslose Abwicklung der Hauptleistung ermöglichen sollen (Schutz-, Sorgfalts- oder Aufklärungspflichten), in Betracht. Es haftet daher der Vertragspartner auch für ein irreführendes Verhalten seines Geschäftsgehilfen.OGH 10 Ob 63/02s, 28.05.2002
- Hier: BeratungstätigkeitOGH 8 Ob 614/93, 03.02.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028857 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 8 Ob 96/23k, 11.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 49/22i, 25.05.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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