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Haftet das Unternehmen für falsche Angaben seines Vermittlers?

günstig für Kunde betrifft Kunde, Anleger, Konsument, Versicherungsnehmer, Unternehmer
Ja. Wer einen Vermittler oder Vertreter einsetzt, muss sich dessen Verhalten beim Anbahnen und Abschließen des Vertrags zurechnen lassen. Das gilt auch für Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten vor dem Vertragsabschluss und für irreführendes Verhalten. Auch selbständige Berater werden zugerechnet, wenn sie im Pflichtenkreis des Unternehmens tätig werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (12 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1965)

Zur Frage der Haftung für Personen, deren man sich bei Vermittlung und beim Abschluss von Verträgen bedient.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028857 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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