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Beginnt meine Frist schon, wenn mein Anwalt Bescheid weiß?

günstig für Mandant betrifft Mandant, Rechtsanwalt, Geschädigter, Kläger
In der Regel nicht. Dass Ihr Anwalt im Prozess erfahren hat, dass Sie endgültig unterlegen sind und dadurch Kosten tragen müssen, wird Ihnen für den Beginn der dreijährigen Frist nicht wie eigenes Wissen zugerechnet. Anders ist es, wenn sein Auftrag über die Vertretung in diesem einen Rechtsstreit hinausgeht; zugerechnet wird ihm dann das Wissen aus dem ihm aufgetragenen Wirkungskreis.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die Kenntnis des Prozessbevollmächtigten von dem endgültigen Unterliegen der Partei im Rechtsstreit und damit vom Entstehen eines Schadens (hier: infolge angeblich falscher Information eines Zeugen) aus den Kostenersatzpflichten kann nicht einer Kenntnis dieser Partei selbst im Sinne des § 1489 ABGB gleichgehalten werden (vgl JBl 1956,505). Anders ist dies nur dann, wenn sich das Vertragsverhältnis zwischen dem Geschädigten und seinem Rechtsfreund nicht nur auf die Vertretung im einzelnen Rechtsstreit erstreckt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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