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Haftet der Auftraggeber auch ohne eigenes Verschulden für meinen Schaden?

günstig für Beauftragter betrifft Beauftragte, Auftraggeber, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Wer einen Auftrag erteilt, haftet nicht nur für Schäden, die er selbst verschuldet hat, sondern auch für alle Schäden, die mit der Erfüllung des Auftrages verbunden sind. Diese Haftung besteht unabhängig von einem Verschulden. Sie gilt sinngemäß auch, wenn ein Dienstnehmer mit einem Fahrzeug des Dienstgebers einen Schaden verursacht, der die Versicherungssumme übersteigt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1983)

§ 1014 ABGB normiert auch eine verschuldensunabhängige Erfolgshaftung des Gewaltgebers für allen mit der Erfüllung des Auftrages verbundenen Schaden.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019610 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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