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Bekomme ich nach einem Arbeitsunfall doch Geld vom Dienstgeber?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Halter, Geschädigte
Möglich ist das, wenn beim Fahrzeug oder der Anlage des Dienstgebers ein besonderes Risiko dazukam, etwa ein Fehler in der Beschaffenheit oder ein Versagen der Verrichtungen. Dann steht Ihnen die verschuldensunabhängige Haftung offen. Ein eigenes Mitverschulden wird dabei angemessen berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2006)

Sind risikoerhöhende Umstände auf Seiten des Halters (hier Dienstgebers) gegeben, erscheint es als sachgerechte Lösung, dem beim Betrieb Tätigen die Gefährdungshaftung zu eröffnen und ein allfälliges (aber nicht alleine schadensstiftendes) Mitverschulden des Geschädigten nach § 7 EKHG in Verbindung mit § 1304 ABGB angemessen zu berücksichtigen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120591 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Haftungsausschluss des Dienstgebers

Für Verletzungen aus einem Arbeitsunfall haftet Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nur, wenn er den Unfall absichtlich herbeigeführt hat. Alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Gehilfen und als Halter eines Fahrzeugs. Ausgeschlossen ist auch das Schmerzengeld naher Angehöriger für den Schock nach einem tödlichen Arbeitsunfall.

günstig für Arbeitgeber Vorrang des Arbeitgebers beim Verdienstentgang

Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen das Entgelt weiter, obwohl Sie nach einem Unfall nicht arbeiten können, kann er sich das beim Schädiger holen. Reicht der Betrag wegen Ihres Mitverschuldens nicht für alle Ansprüche, geht der Anspruch des Arbeitgebers dem Anspruch des Arbeitnehmers vor.

Verwandte Fragen

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