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Haftet mein Vertragspartner auch für die beauftragte Fremdfirma?

günstig für Kunde betrifft Kunde, Konsument, Auftraggeber, Unternehmer, Gemeinde
Ja. Ihr Vertragspartner haftet für das Verschulden jedes Gehilfen wie für sein eigenes, gleichgültig ob dieser bei ihm angestellt oder ein selbständiges Unternehmen ist. Frei wird er nur, wenn er beweist, dass den Gehilfen kein Verschulden trifft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (29 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1957)

Der Schuldner haftet für ein Verschulden jedes Erfüllungsgehilfen, gleichgültig, ob selbständig oder unselbständig. (SZ 11/32, SZ 12/276, ZBl 1935/16, DREvBl 1940/272).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028563 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 29.

Im Gesetz

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