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Darf mein Bevollmächtigter mit sich selbst ein Geschäft machen?

betrifft Vollmachtgeber, Bevollmächtigter, Gesellschafter, Geschäftsführer
Wer für Sie bevollmächtigt ist, darf ein Geschäft grundsätzlich auch mit sich selbst abschließen. Das setzt voraus, dass keine Gefahr besteht, dass seine Interessen mit Ihren kollidieren. Außerdem muss er Ihnen seinen Abschlusswillen klar und in einer Form äußern, die ein späteres unkontrollierbares Zurücknehmen ausschließt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 18.01.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Der Machthaber ist nach österreichischem Recht grundsätzlich zum Selbstkontrahieren berechtigt, wenn dabei keine Gefahr einer Interessenkollision besteht und der Abschlusswille des Selbstkontrahenten seinem Auftraggeber gegenüber klar und in einer eine unkontrollierbare Zurücknahme ausschließenden Form geäußert wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019684 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 10.

Im Gesetz

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