Darf mein Bevollmächtigter das Grundstück an sich selbst verkaufen?
günstig für Vollmachtgeber betrifft Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, Käufer, Verkäufer
Nicht ohne Weiteres. Wenn ein Bevollmächtigter auf beiden Seiten auftritt oder mit sich selbst abschließt, darf das Grundbuchsgericht wegen der Gefahr eines Interessenkonflikts Bedenken haben und die Eintragung verweigern. Bewilligt wird sie nur, wenn Ihre Zustimmung urkundlich nachgewiesen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Unter § 94 Abs 1 Z 2 GBG sind auch gegründete Bedenken gegen Bestehen und Umfang der Vertretungsmacht dessen zu subsumieren, der eine Vertragsurkunde im Vollmachtsnamen eines Vertragspartners unterfertigte (hier: Machthaber des Verkäufers erwirbt Liegenschaft durch Selbstkontrahieren: Bedenken einerseits wegen Unbestimmtheit des dem selbstkontrahierenden Vertreter in der Verkaufsvollmacht vorgeschriebenen Kaufpreises, weil dort nicht zum Ausdruck gebracht wurde, ob die auf dem Kaufgegenstand lastenden Hypotheken unter Anrechnung auf den Preis zu übernehmen sind, andererseits wegen der vom Vertreter - mit sich selbst! - vereinbarten - ungewöhnlichen - Zahlungsmodalitäten).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Geltendmachung eines Vollmachtsmangels scheitert nur dann nicht am Neuerungsverbot des § 122 Abs 2 GBG, wenn dieser sich bereits aus mit der Einbringung des Grundbuchsgesuches vorgelegten Urkunden ergibt.OGH 5 Ob 48/17w, 29.08.2017
- Bedenken an Verfügungsfähigkeit bei Vollmachtserteilung.OGH 5 Ob 49/15i, 24.03.2015
- Hier: Erklärung gemäß § 11 Abs 3 NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005.OGH 5 Ob 24/13k, 16.07.2013
- Ein allenfalls im Streitverfahren möglicher Einwand einer Restgültigkeit der Verkaufsvollmacht hinsichtlich der Bevollmächtigung zur Erwirkung einer Rangordnungsanmerkung ist bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG versagt.OGH 5 Ob 258/09s, 11.02.2010
- Da bei Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG als Entscheidungskriterium genügt, dass „gegründete Bedenken“ im dargestellten Sinn bestehen, findet eine endgültige Wirksamkeitsprüfung in diesem Zusammenhang nicht statt.OGH 5 Ob 258/09s, 11.02.2010
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- Maßgeblicher Zeitpunkt ist hier der Zeitpunkt der Abgabe der Aufsandungserklärung.OGH 5 Ob 214/09w, 13.10.2009
- Hier: Umfang der Vertretungsmacht bei einer von einem Bevollmächtigten abgegebenen Aufsandungserklärung iSd § 32 Abs 1 lit b GBG.OGH 5 Ob 214/09w, 13.10.2009
- Mangels abschließender Definition des Inhalts der Handlungsvollmacht nach § 54 Abs 1 UGB kann allein die in die Bestätigung nach § 89b NO aufgenommene Bezeichnung „Handlungsvollmacht" ohne weitere Erläuterungen keine verlässliche Auskunft über den im konkreten Fall erteilten Berechtigungsumfang geben.OGH 5 Ob 13/09m, 03.03.2009
- Bewegt sich die Beurteilung der Vorinstanzen in diesem Rahmen, liegt keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG vor.OGH 5 Ob 13/09m, 03.03.2009
- Durch den unbestimmten Begriff „Bedenken" wird dem Grundbuchsgericht ein gewisser Beurteilungsspielraum eröffnet.OGH 5 Ob 13/09m, 03.03.2009
- Dies trifft auch für die Vertretungsmacht organschaftlicher Vertreter zu, die für eine juristische Person eingeschritten sind.OGH 5 Ob 269/08g, 09.12.2008
- Das Gesetz enthält zwar keine Vorschrift über die Identitätsprüfung, zweifellos dient aber gerade das Erfordernis der Anführung des Geburtsdatums der Vermeidung von Zweifeln in diese Richtung.OGH 5 Ob 195/08z, 09.12.2008
- Die Verbindung einer Auflösungsvereinbarung mit der Neu- beziehungsweise Wiederbegründung von Wohnungseigentum erweckt keine Bedenken, die gemäß § 94 Abs 1 Z 3 GBG einer Verbücherung entgegenstehen. Gerade dieser Weg bietet sich an, wenn Wohnungseigentum aufgelöst und anschließend in modifizierter Form neu begründet werden soll.OGH 5 Ob 62/02g, 09.04.2002
- Wird einer für den Liegenschaftseigentümer einschreitenden Bank eine umfassende Vollmacht zur Vorbereitung und Durchführung des privaten Verkaufs einer Liegenschaft erteilt, die der hypothekarischen Sicherung eines gewährten Kredits dient, deutet das auf eine Umgehung der Verbotsnorm des § 1371 ABGB hin.OGH 5 Ob 295/01w, 15.01.2002
- Bedenken im Sinn des § 94 Abs 1 Z 2 GBG gegen die Einschreiterbefugnis des Antragstellers können sich auch daraus ergeben, dass die Rechtswirksamkeit des zu verbüchernden Geschäfts in Frage steht.OGH 5 Ob 295/01w, 15.01.2002
- Gegen die Vertretungsmacht eines die Vertragsurkunde als Stellvertreter unterfertigenden ehemaligen Rechtsanwaltes bestehen wegen des nach Vollmachtserteilung eingetretenen Verlustes der Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zumindest Bedenken im Sinne des § 94 Abs 1 Z 2 GBG.OGH 5 Ob 219/00t, 05.09.2000
- Dass es sich beim Landesparteiobmann der mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Landesorganisation einer schon seit Jahrzehnten im Nationalrat vertretenen politischen Partei (hier: SPÖ Kärnten) um ein Organ dieser juristischen Person handelt, ist gerichtsbekannt. Konkrete Bedenken, dass dieses Organ die Rechtsmacht besitzt, für die von ihm vertretene juristische Person einen Kaufvertrag abzuschließen, bestehen nicht.OGH 5 Ob 357/97d, 16.09.1997
- Hier: Die Zweitantragstellerin hatte in ihrem Rekurs gegen die erstinstanzliche Eintragungsbewilligung vorgebracht, die in ihrem Namen einschreitenden Rechtsanwälte gar nicht bevollmächtigt zu haben.OGH 5 Ob 117/97k, 22.04.1997
- Die Befugnis zum Einschreiten muss im Zeitpunkt der Einbringung des Grundbuchsgesuchs gegeben sein. Ergibt sich der Vollmachtsmangel aus den dabei vorgelegten Urkunden, kann dessen Geltendmachung auch nicht am Neuerungsverbot des § 122 Abs 2 GBG scheitern.OGH 5 Ob 117/97k, 22.04.1997
- Hier: Gefährdung der Machtgeberin nicht ausgeschlossen, wenn die Vertragsbestimmung der gleichzeitigen Verbücherung von Eigentumsrecht und Pfandrecht (§ 97 GBG) aus dem Kaufvertrag mittels Nachtrag beseitigt wird, um in der Folge die Verbücherung des Pfandrechts der Erstantragstellerin im Rang nach dem Pfandrecht des Kreditgebers des als Eigentümer erst einzutragenden Käufers beantragen zu können.OGH 5 Ob 109/95, 26.09.1995
- Hier: Die Gefahr einer Interessenkollision ist mangels Bestimmung des Kaufpreises zumindest der Größenordnung nach und im Hinblick auf den Umstand, dass auf einer um drei Millionen Schilling verkauften Liegenschaft ein Höchstbetragspfandrecht von fünfundzwanzig Millionen Schilling sichergestellt werden soll, keineswegs auszuschließen.OGH 5 Ob 35/95, 28.02.1995
- Liegt dem äußeren Anschein nach eine unzulässige Doppelvertretung vor, darf das Grundbuchsgericht eine den Machtgeber belastende Eintragung nur bewilligen, wenn der urkundliche Nachweis seiner Zustimmung vorliegt.OGH 5 Ob 119/92, 14.07.1992
- Hier: Zwei gesamtvertretungsbefugte Geschäftsführer.OGH 5 Ob 67/92, 07.04.1992
- Soweit die Gefahr einer Interessenkollision droht, ist nämlich die Doppelvertretung ebenso wie das Selbstkontrahieren im engeren Sinn unzulässig, sodass der Machthaber insoweit ohne Vertretungsmacht handelt. Dabei ergibt sich die Unzulässigkeit des In - Sich - Geschäfts (hier des Selbstkontrahierens) schon aus der prinzipiellen (nicht auszuschließenden) Möglichkeit einer Schädigung des Vertretenen.OGH 5 Ob 1084/91, 28.01.1992
- Hier: Machthaber des Verpfänders begründet Hypothek für seine Forderung.OGH 5 Ob 83/87, 06.10.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060604 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 41.
- OGH 5 Ob 33/25a, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 199/24d, 22.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 136/23w, 24.08.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 59/23x, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 52/22s, 25.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 48/21a, 19.04.2021, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 22/20a, 19.05.2020, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 37/20g, 08.04.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 217/18z, 20.03.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 231/18h, 17.01.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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