Zum Inhalt springen

Haftet jemand für einen Vertreter, den er nie beauftragt hat?

günstig für Vertretener betrifft Vertragspartner, Vollmachtgeber, Unternehmer, Konsumenten, Kunden
Nein, außer er hat den Anschein selbst mitverursacht. Sie sind in Ihrem Vertrauen auf eine Vollmacht nur geschützt, wenn der rechtfertigende Anschein durch das Verhalten desjenigen entstanden ist, zu dessen Nachteil er wirkt, sei es absichtlich oder fahrlässig. Diese Voraussetzung ist streng zu prüfen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (90 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Der Dritte ist nur dann "im Vertrauen auf den äußeren Tatbestand rechtlich relevanter Momente zu schützen, wenn der rechtfertigende Tatbestand mit Zutun desjenigen zustandegekommen ist, dem der Schutz zum Nachteile gereicht".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 24 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020004 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 90.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Vertrauen auf eine kundgetane Vollmacht
Vertragsrecht · Anschein einer Vollmacht
Vertragsrecht · Sorgfalt beim Vertrauen auf eine Vollmacht
Vertragsrecht · Vertrauen auf den Anschein der Vollmacht
Vertragsrecht · Anscheinsvollmacht durch eigenes Verhalten