Haftet jemand für einen Vertreter, den er nie beauftragt hat?
günstig für Vertretener betrifft Vertragspartner, Vollmachtgeber, Unternehmer, Konsumenten, Kunden
Nein, außer er hat den Anschein selbst mitverursacht. Sie sind in Ihrem Vertrauen auf eine Vollmacht nur geschützt, wenn der rechtfertigende Anschein durch das Verhalten desjenigen entstanden ist, zu dessen Nachteil er wirkt, sei es absichtlich oder fahrlässig. Diese Voraussetzung ist streng zu prüfen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (90 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Der Dritte ist nur dann "im Vertrauen auf den äußeren Tatbestand rechtlich relevanter Momente zu schützen, wenn der rechtfertigende Tatbestand mit Zutun desjenigen zustandegekommen ist, dem der Schutz zum Nachteile gereicht".
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Offenlassend für die Frage der Überlassung eines eBay‑Accounts.OGH 4 Ob 204/12x, 15.01.2013
- Die Betrauung eines Rechtsanwalts mit der Führung von Vertragsverhandlungen begründet für sich allein noch nicht den Anschein einer Vollmacht auch zum Vertragsabschluss.OGH 4 Ob 199/11k, 17.01.2012
- Auf die in der Vorentscheidung 2 Ob 107/08m aufgeworfene Frage einer von einer Anscheinsvollmacht unabhängigen Rechtsschein-(Risiko-)zurechnung muss bei der hier gegebenen Fallkonstellation nicht weiter eingegangen werden. Eine von einer Anscheinsvollmacht unabhängige Risikozurechnung käme aber - wenn überhaupt - nur im Falle einer ganz erheblichen Sorglosigkeit des Inhabers des belasteten Kontos in Betracht. Eine solche erhebliche Sorglosigkeit kann aber ohne näheres Sachvorbringen dem Opfer einer „Phishing"-Aktion selbst dann nicht ohne weiteres unterstellt werden, wenn der getäuschte Kontoinhaber aufgrund der (gelungenen) betrügerischen Aktion den „Tan-Code" - wie hier festgestellt - „herausgegeben" hat.OGH 9 Ob 3/08v, 24.02.2009
- Hier: „Phishing".OGH 9 Ob 3/08v, 24.02.2009
- Die bloße Betrauung eines Vermittlungsmaklers mit der Suche nach Mietinteressenten ist kein ausreichender Zurechnungsgrund dafür, bei Dritten einen dem Vermieter zurechenbaren Anschein dahin zu erwecken, der Makler - oder ein von diesem beauftragter Rechtsanwalt - sei berechtigt, namens des Vermieters Vertragsbedingungen auszuhandeln, die auch dann gelten sollen, wenn sie im schriftlichen Mietvertrag keinen Niederschlag finden.OGH 1 Ob 161/08w, 30.09.2008
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Es ist erforderlich, dass der Anschein des Bestehens von Vertretungsmacht demjenigen auch in adäquater Weise zuzurechnen ist, für den der vermeintliche Vertreter gehandelt hat.OGH 1 Ob 161/08w, 30.09.2008
- Es muss ein durch das Verhalten des Geschäftsherrn zurechenbar veranlasster bestimmter Sachverhalt vorliegen, der objektiv dazu geeignet ist, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zu erwecken.OGH 3 Ob 234/05s, 20.10.2005
- Bei den "Telefon-Mehrwertdiensten" sind zwei Verträge zu unterscheiden, einmal der Vertrag des Anschlussinhabers mit dem Netzbetreiber und zum anderen der Vertrag mit dem Mehrwertdiensteleister, dessen Partner der jeweilige Benutzer des Anschlusses ist. (Für die Annahme einer Anscheinsvollmacht des Anschlussinhabers an den Benutzer gebricht es an der Offenkundigkeit.)OGH 1 Ob 244/02t, 27.05.2003
- Hier: Anlagegeschäfte.OGH 8 Ob 254/98f, 29.10.1998
- Der Schutz des Vertrauens auf den äußeren Tatbestand im Zusammenhang mit einer Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass das Vertrauen seine Grundlage im Verhalten des Vollmachtgebers haben muss, das diesen äußeren Tatbestand schafft und die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht begründet. Die Voraussetzungen dieser Formel müssen mit aller Strenge geprüft werden, weil sie die Gefahr von Scheinbegründungen in sich birgt.OGH 10 Ob 119/97s, 29.04.1997
- Der das Vertrauen auf die Vertretungsmacht rechtfertigende äußere Tatbestand muss immer von demjenigen - absichtlich oder fahrlässig - gesetzt worden sein, gegen den er sich auswirkt.OGH 1 Ob 538/95, 25.04.1995
- Vater überlässt seine Tochter lediglich dem mit der Abhaltung einer Schulveranstaltung (Schikurs) betrauten Organ der Schule, diese Überlassung beinhaltet nicht die Bevollmächtigung der begleitenden Lehrer zum Abschluss kostspieliger Werkverträge (hier: Behandlung in Privatklinik).OGH 7 Ob 543/80, 13.03.1980
- Ablöse eines Fußballers.OGH 4 Ob 108/76, 19.10.1976
- Der über Geschäftspapier, Firmenstampiglie verfügende Kreditinstitutsangestellte ist deswegen noch nicht zum Geschäft der Bankgarantie berechtigt.OGH 7 Ob 292/74, 20.02.1975
- Entscheidend ist, wie das Verhalten des (angeblich) Vertretenen vom Dritten aufgefasst werden musste, ob es nämlich dahin gedeutet werden durfte, dass dem Vertretenen bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt das Verhalten des Vertreters nicht habe verborgen bleiben können und dass es demnach von ihm geduldet wurde.OGH 4 Ob 597/74, 15.10.1974
- "Schlüsselgewalt" der Lebensgefährtin.OGH 1 Ob 94/71, 15.04.1971
- Überlassen der Geschäftsstampiglie.OGH 4 Ob 621/70, 15.12.1970
- Duldung der Verwendung der Firmenstampiglie der Einzelfirma bei Bestellungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.OGH 8 Ob 102/70, 28.04.1970
- Verwendung von Geschäftspapier und Firmenstampiglie.OGH 4 Ob 558/67, 17.10.1967
- Ankauf eines Musikautomaten durch Gastwirt.OGH 8 Ob 102/67, 25.04.1967
- Entscheidend ist, ob jemand bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit davon ausgehen durfte, dass der erschienene Vertreter bevollmächtigt und zur Entgegennahme der Zahlung befugt ist.OGH 7 Ob 133/66, 14.09.1966
- Veräußerung einer der SPÖ gehörigen Liegenschaft durch den Obmann einer Lokalorganisation.OGH 6 Ob 88/63, 03.04.1963
- HälfteeigentümerOGH 6 Ob 116/61, 22.03.1961
- HausverwaltungOGH 2 Ob 185/60, 13.05.1960
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020004 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 90.
- OGH 9 ObA 10/24x, 24.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 48/20z, 21.07.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 196/17z, 21.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 45/18k, 30.08.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Vertrauen auf eine kundgetane Vollmacht
Vertragsrecht · Anschein einer Vollmacht
Vertragsrecht · Sorgfalt beim Vertrauen auf eine Vollmacht
Vertragsrecht · Vertrauen auf den Anschein der Vollmacht
Vertragsrecht · Anscheinsvollmacht durch eigenes Verhalten