Wann kann ich mich darauf verlassen, dass jemand bevollmächtigt ist?
günstig für Vollmachtgeber betrifft Vertragspartner, Vollmachtgeber, Vertreter, Unternehmer, Konsument
Sie werden geschützt, wenn der Vertretene die Vollmacht nach außen kundgetan hat, auch wenn er sie im Innenverhältnis nie erteilt hat. Das gilt aber nur, wenn dieser Anschein für Ihren Vertragsabschluss ursächlich war; dazu müssen Sie das Verhalten, das ihn hervorgerufen hat, damals gekannt haben. Behaupten und beweisen müssen Sie das selbst.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 20.07.2017 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Der Dritte wird geschützt, wenn zwar eine Vollmacht im Innenverhältnis nicht erteilt wurde, der Vertretene die Vollmachtserteilung aber kundgab. Der Dritte wird aber nur dann geschützt, wenn für ihn die Herstellung dieses Rechtsscheines kausal für den Abschluss des Geschäftes war, wozu gehört, dass ihm zu diesem Zeitpunkt das den Rechtsschein auslösende Verhalten überhaupt bekannt war. Dafür ist er behauptungspflichtig und beweispflichtig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Vertrauen des Dritten kann nicht in einem nachfolgenden Verhalten des Geschäftsherrn seine Grundlage haben.OGH 3 Ob 52/00v, 15.11.2000
- Fehlte diese Kenntnis, besteht keine Veranlassung, den Dritten im Verhältnis zum Vertretenen zu schützen.OGH 3 Ob 52/00v, 15.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 28/17d, 20.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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