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Bekomme ich Geld, wenn mein Foto für Werbung verwendet wurde?

günstig für Abgebildeter betrifft Abgebildete, Sportler, Prominente, Werbetreibende, Medien
Ein angemessenes Entgelt wie im Urheberrecht steht Ihnen für die Verletzung des Rechts am eigenen Bild nicht zu. Wird aber Ihr geldwerter Bekanntheitsgrad ausgenützt, können Sie Ersatz nach den Regeln über die Verwendung fremder Sachen verlangen. Bei einer bloßen Verletzung des Bildnisschutzes ohne Ausnützung der Bekanntheit besteht dieser Anspruch nicht. Äußerungen und Handlungen von Politikern im politischen Diskurs sind keine solchen Persönlichkeitsmerkmale.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Kein Anspruch auf "angemessenes Entgelt" bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild, jedoch Ansprüche nach § 1041 ABGB, wenn der geldwerte Bekanntheitsgrad einer Persönlichkeit ausgenützt wird, da die Verletzung dieses Rechtsguts nicht ausschließlich dem - abschließend geregelten - Bereich des UrhG angehört - Fußballer.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019890 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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