Wann bekomme ich Geld, wenn jemand mein Foto verwendet?
günstig für Urheber betrifft Fotografen, Urheber, Verwender von Bildern, Unternehmer
Geld für die unbefugte Nutzung eines Fotos steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Verwertungsrechte als Hersteller des Lichtbilds verletzt wurden. Nur dann gibt es eine angemessene Lizenzgebühr. Auch der doppelte Betrag als pauschaler Schadenersatz kommt nur bei einer schuldhaften Verletzung dieser Rechte in Frage.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Nur die Verletzung der dem Lichtbildhersteller gemäß § 74 Abs 1 UrhG zustehenden Verwertungsrechte kann überhaupt einen Bereicherungsanspruch nach § 86 UrhG in der Form einer angemessenen Lizenzgebühr für den unbefugten Gebrauch des geschützten Immaterialgutes auslösen. Daß damit auch der pauschalierte Schadenersatz gemäß § 87 Abs 3 UrhG auf die Fälle einer schuldhaften Verletzung solcher Verwertungsrechte oder Werknutzungsrechte des Lichtbildherstellers beschränkt ist, kommt schon in der Verweisung auf den Bereicherungsanspruch nach § 86 UrhG als Berechnungsgrundlage der Pauschalierung unmißverständlich zum Ausdruck.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077086 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 132/24a, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 125/24x, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 58/24v, 04.04.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrhG §74 Abs1; UrhG §86 Abs1 Z4; UrhG §87 Abs3
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