Wie viel bekomme ich, wenn jemand mit meinem Bild verdient?
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Ihr Anspruch richtet sich nicht nach den urheberrechtlichen Entgeltregeln, sondern setzt voraus, dass die Ausnützung Ihres Bekanntheitsgrades dem Verwender einen Nutzen gebracht hat. Dieser Nutzen kann auch darin liegen, dass er sich Auslagen erspart hat. Bei einer bloßen Verletzung des Bildnisschutzes ohne solchen Nutzen steht dieser Anspruch nicht zu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Der Verwendungsanspruch, der jemanden, dessen Bild ohne seine Zustimmung verwendet wurde, wegen Ausnützung seines Bekanntheitsgrades allenfalls zusteht, ist kein Entgeltanspruch im Sinne des § 86 UrhG, der sich ausschließlich nach den dem Verletzten sonst zustehenden Entgeltansprüchen für derartige Verwendungen richtet, sondern hat zur Voraussetzung, dass die Ausnützung des Bekanntheitsgrades dem Benützer des Bildes einen Nutzen verschafft hat; dieser kann auch in der Ersparung von Auslagen liegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei den im politischen Diskurs relevanten Äußerungen und Handlungen von Politikern handelt es sich nicht um Persönlichkeitsmerkmale wie das Aussehen, die Stimme oder den Namen einer Person.OGH 6 Ob 205/22y, 23.10.2023
- Ein solcher Anspruch hat vermögensrechtlichen Charakter, sodass kein Grund erkennbar ist, weshalb er nicht vererblich sein sollte.OGH 4 Ob 203/13a, 17.02.2014
- Bei einer bloßen Verletzung des Bildnisschutzes nach § 78 UrhG steht kein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB zu.OGH 6 Ob 57/06k, 07.11.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019987 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 6 Ob 205/22y, 23.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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