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Gilt der Hauskauf, obwohl die Nebenkosten offen sind?

betrifft Käufer, Verkäufer, Wohnungseigentümer
Auch beim Kauf einer Liegenschaft ist der Vertrag für beide Seiten voll verbindlich, sobald Sie sich über den Kaufgegenstand und den Preis geeinigt haben, notfalls auch nur mündlich. Dass noch nicht geregelt ist, wer die Nebenkosten wie Vertragserrichtung, Eintragung oder Steuer trägt, ändert daran nichts.

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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Auch beim Liegenschaftskauf ist der Kaufvertrag grundsätzlich schon dann perfekt, also für beide Vertragsteile voll verbindlich, wenn sie sich - gegebenenfalls auch bloß mündlich - über den Kaufgegenstand und Kaufpreis geeinigt haben; dem steht auch das Fehlen einer Vereinbarung darüber, wer die Nebengebühren (Kosten der Vertragserrichtung, Intabulation, Grunderwerbssteuer usw) zu bezahlen hat, nicht entgegen (EvBl 56 Nr 18; 8 Ob 314/66).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019951 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 28.

Im Gesetz

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