Ist ein Kauf gültig, wenn der Preis noch nicht feststeht?
betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsumenten
Ja, sofern sich Ware und Preis nach objektiven Maßstäben bestimmen lassen. Das ist etwa der Fall, wenn der Markt- oder Börsepreis, der Ladenpreis oder der orts- und geschäftsübliche Preis gelten soll oder die Festsetzung dem billigen Ermessen eines Dritten überlassen wird. Bei Grundstücken ist eine solche Bestimmbarkeit in der Regel nicht gegeben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (29 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1959)
Beim Kaufvertrag genügt die objektive Bestimmbarkeit von Ware und Preis.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einigung über den Verkauf an sich und den Quadratmeterpreis; grundbücherliche Durchführung erst nach Ermittlung der endgültigen Flächen.OGH 2 Ob 126/13p, 14.11.2013
- Eine der Bestimmtheit des Kaufpreises gleichzusetzende Bestimmbarkeit ist nur anzunehmen, wenn die Parteien zum Markt- oder Börsepreis abschließen wollten, von einem ort- oder geschäftsüblichen Preis ausgingen oder die Bestimmung dem "billigen" Ermessen eines Dritten überlassen.OGH 5 Ob 122/03g, 02.06.2003
- Hier: Tauschvertrag: das Tauschobjekt muß zumindest bestimmbar sein.OGH 7 Ob 610/94, 08.02.1995
- Diese ist auch dann gegeben, wenn - sei es auch nur schlüssig (§ 863 ABGB) - der Ladenpreis oder der kundenübliche Preis zum Vertragsinhalt gemacht wurde und auch dann, wenn der Arbeitnehmer eines Gewerbetreibenden aus dem Betrieb seines Arbeitgebers Ware für den eigenen Bedarf bezieht.OGH 4 Ob 151/85, 04.11.1986
- Ungültigkeit wegen Unbestimmbarkeit des Kaufpreises ist dann nicht anzunehmen, wenn als Gegenleistung für den Kaufpreis (neben ziffernmäßig festgelegter Leistungen) die Übernahme sämtlicher Betriebsverbindlichkeiten des Verkäufers vereinbart wird.OGH 6 Ob 505/84, 01.03.1984
- Unter Zugrundelegung des Marktpreises, Ladenpreises oder kundenüblichen Preises.OGH 1 Ob 604/77, 21.09.1977
- In der Regel keine objektive Bestimmbarkeit aber bei Grundstücken.OGH 3 Ob 516/76, 02.03.1976
- Selbstkostenpreis muß "nach den Umständen" bestimmbar sein (Ehrenzweig, Recht der Schuldverhältnisse 1928 S 406).OGH 6 Ob 418/61, 21.03.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019952 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 29.
- OGH 5 Ob 94/25x, 05.08.2025
- OGH 5 Ob 36/24s, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 163/18h, 20.02.2019, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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